
Im Jahr 2025 müssen Autofahrer in Deutschland besonders aufmerksam sein, wenn es um die Fristen für die Hauptuntersuchung (HU) ihrer Fahrzeuge geht. Ein Versäumnis der HU kann nicht nur Bußgelder nach sich ziehen, sondern auch Punkte in Flensburg. Hierbei gibt die Farbe der TÜV-Plakette wichtige Informationen über den nächsten HU-Termin. Fahrzeuge mit einer orangefarbenen Plakette müssen in diesem Jahr zur HU, vorausgesetzt sie wurden zuletzt im Jahr 2023 geprüft. Des Weiteren haben Fahrzeuge, die im Jahr 2022 erstmals zugelassen wurden, ebenfalls in 2025 ihre erste HU zu absolvieren.
Die Plakette liefert zudem Hinweise auf das nächste Fälligkeitsdatum: Nach einer erfolgreichen HU wird eine gelbe Plakette ausgestellt, die die nächste Prüfung im Jahr 2027 anzeigt. Informationen zum nächsten HU-Termin finden sich auch im Fahrzeugschein, wo der Prüftermin im HU-Bericht festgehalten ist. Um sicherzustellen, dass der Termin nicht vergessen wird, bieten einige Werkstätten und Versicherungen Erinnerungsservices für die HU an. Laut Ruhr24 kann es bei verspätetem Erscheinen zu folgenden Bußgeldern kommen:
Bußgelder bei Versäumnis
- Nach mehr als 2 Monaten: Verwarnungsgeld von 15 Euro.
- Nach über 4 Monaten: Bußgeld in Höhe von 25 Euro.
- Nach 8 Monaten: 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
Ein besonderes Augenmerk sollte auf die Bedeutung der HU gelegt werden. Seit dem 1. Dezember 1951 ist die Hauptuntersuchung für alle Kraftfahrzeuge in Deutschland vorgeschrieben und gewährleistet die Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit sowie Umweltverträglichkeit der Fahrzeuge. Die Fahrzeughalter sind für die fristgerechte Vorführung verantwortlich, und die Kosten für die Hauptuntersuchung variieren je nach Bundesland sowie Prüforganisation, liegen aber in der Regel bei etwa 90 Euro, wie Bussgeldkatalog berichtet.
Bei nicht rechtzeitiger Vorführung zur HU müssen bei erheblichen Mängeln die Fahrzeuge innerhalb eines Monats zur Nachprüfung vorgelegt werden. Andernfalls ist eine vollständige neue Hauptuntersuchung erforderlich. Die Abgasuntersuchung (AU) ist seit 2010 Teil der HU und darf nicht älter als einen Monat sein, wenn sie vor der Hauptuntersuchung durchgeführt wird. Dies ist besonders relevant für Fahrzeuge, die älter sind oder spezielle Anforderungen erfüllen.
Fristen und Ausnahmen
Für Neuwagen gilt, dass sie nach drei Jahren zur HU müssen und danach alle zwei Jahre. Ausnahmen von der AU-Pflicht bestehen für bestimmte Fahrzeugtypen, wie zum Beispiel Land- und forstwirtschaftliche Maschinen. Zudem entfallen Rückdatierungen bei Überschreitung der Fälligkeit seit dem 1. Juli 2012, weshalb Fahrzeughalter darauf achten sollten, die HU rechtzeitig durchzuführen, um Kosten zu vermeiden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sowohl die rechtzeitige Durchführung der HU als auch das Bewusstsein über die jeweiligen Fristen und Zuschläge für das Versäumnis von großer Bedeutung sind. Eine sorgfältige Beachtung dieser Regelungen kann nicht nur finanzielle Einbußen, sondern auch mögliche Probleme mit der Versicherung im Schadensfall verhindern. Laut ADAC sind Unfallansprüche auch dann durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt, wenn die HU abgelaufen ist. Dennoch sollte die fristgemäße Durchführung angesichts der möglichen Folgen für eine reibungslose Fahrzeugnutzung stets im Vordergrund stehen.