
In der Gemeinde Glücksburg, Kreis Schleswig-Flensburg, kämpfen die Mieter der Kurlandstraße seit dem 4. Januar 2025 mit einem massiven Heizungsausfall. Aktuell sind insgesamt 16 Wohnungen von diesem Problem betroffen. Die Mieterinnen und Mieter haben sich bereits an NDR Schleswig-Holstein gewandt, um auf die untragbaren Bedingungen hinzuweisen. Wie NDR.de berichtet, kündigte die Hausverwaltung MVGM am 13. Januar die Wiederinbetriebnahme der Heizungen an. Am darauffolgenden Tag konnten diese Informationen von den Anwohnern jedoch nicht bestätigt werden.
Ein Tankwagen lieferte am 14. Januar Heizöl, doch die Heizungen blieben weiterhin kalt. Mieterin Alexandra Brüntrup erwähnte, dass sie sich zwei mobile Heizgeräte ausleihen konnte, die jedoch nicht ausreichten, um ihre Wohnung auf angenehme Temperaturen zu bringen. So erreichte die Temperaturen nur 13-14 Grad Celsius. Bürgermeisterin Kristina Franke erklärte, dass der Heizöltank leer sei und dass die Stadt drei Wohnungen in dem Komplex für Geflüchtete und Obdachlose angemietet habe. Die Stadt prüft Mietkürzungen und rät den Mietern dazu, mobile Heizgeräte zu nutzen und die Kosten anschließend der Hausverwaltung in Rechnung zu stellen.
Rechtliche Optionen für Betroffene
Die Situation wirft grundlegende Fragen hinsichtlich der mietrechtlichen Rahmenbedingungen auf. Die betroffenen Mieter sollten sich umgehend an die Hausverwaltung wenden und dabei eine schriftliche Mängelanzeige formulieren, wie wohnglueck.de empfiehlt. Der nächste Schritt wäre die Setzung einer Frist zur Mängelbeseitigung von etwa drei Tagen. Zudem sollte eine Mietminderung angekündigt werden, falls der Heizungsausfall nicht innerhalb der gesetzten Frist behoben wird. Ein Schadensprotokoll, das die Temperaturverhältnisse dokumentiert, ist ebenfalls von großer Bedeutung.
In Deutschland liegt die Heizperiode in der Regel vom 1. Oktober bis 30. April. Während dieser Zeit wird erwartet, dass Vermieter bestimmte Temperaturen in den Wohnräumen aufrechterhalten. Übliche Mindesttemperaturen sind: 20-22 Grad in Wohnräumen, 18 Grad im Schlafzimmer, 22 Grad im Badezimmer und 21 Grad in der Küche. Bei einem vollständigen Ausfall der Heizung, insbesondere bei unbewohnbaren Temperaturen unter 10 Grad, kann eine Mietminderung von bis zu 100 Prozent in Erwägung gezogen werden.
Mietminderung und rechtliche Beratung
Die Höhe der Mietminderung ist abhängig von der Dauer und dem Schweregrad der Beeinträchtigung. Ein Komplexes System regelt die gängigen Mietminderungsquoten, wie folgende Tabelle zeigt:
Ausfallart | Mietminderung |
---|---|
Heizungsausfall tagsüber | 20-25% |
Heizungsausfall nachts | 10-15% |
Heizungsausfall in allen Räumen | 30-50% |
Ausfall von Heizung und Warmwasser | 50-70% |
Temperaturen unter 10 Grad | 100% |
Falls die Hausverwaltung nicht reagiert, haben die Mieter das Recht auf Mietminderung. In solchen Fällen empfiehlt es sich, rechtliche Beratung einzuholen, um mögliche Konflikte mit dem Vermieter zu vermeiden. Der Flensburger Mieterverein hat dazu geraten, dass bei einem fortgesetzten Mangel eine externe Fachfirma für die Heizungsreparatur beauftragt werden kann. Die Kosten könnten dann von der Miete abgezogen werden. Weiterhin können mobile Heizgeräte wie elektrische Heizstrahler oder Heizlüfter kurzfristige Linderung schaffen, bis die Heizungsproblematik endgültig gelöst ist.