
Ab dem Jahr 2025 müssen Autofahrer in Deutschland auf einige wichtige Änderungen hinsichtlich der Hauptuntersuchung (HU) achten. Wie Ruhr24 berichtet, ist es unerlässlich, die Frist zur HU zu beachten, da ein Versäumnis zu einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg führen kann. Dabei wird die Farbe der TÜV-Plakette als Indikator für den nächsten HU-Termin dient. Fahrzeuge, die im Jahr 2023 letztmals geprüft wurden, tragen eine orangefarbene Plakette und müssen somit 2025 zur HU.
Zusätzlich sind auch Fahrzeuge mit einer Erstzulassung im Jahr 2022 verpflichtet, 2025 ihre erste Hauptuntersuchung durchzuführen. Bei erfolgreichem Bestehen der HU in diesem Jahr erhalten diese Fahrzeuge eine gelbe Plakette, die auf die nächste Fälligkeit im Jahr 2027 hinweist. Der nächste HU-Termin wird nicht nur auf der Plakette vermerkt, sondern findet sich auch im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und im HU-Bericht. Letzterer enthält ebenfalls den Prüftermin und wird nach jeder bestandenen Untersuchung ausgehändigt.
Die neuen Plakettenfarben
Wie Echo24 anmerkt, tritt 2025 eine neue Plakettenfarbe in Kraft. Anhand der Plakette können Autofahrer leicht ablesen, wann ihre nächste HU ansteht. Neuwagen müssen erstmalig nach drei Jahren zur HU und danach alle zwei Jahre. Fahrzeuge mit einer orangefarbenen Plakette benötigen also dringend einen Termin zur Hauptuntersuchung, um eine Strafe zu vermeiden. Wer die HU überzieht, muss mit Bußgeldern rechnen, die je nach Dauer variieren: Nach mehr als zwei Monaten sind es 15 Euro, nach über vier Monaten 25 Euro und nach acht Monaten 60 Euro, dazu gibt es einen Punkt in Flensburg.
Die allgemeinen Bußgelder bei Versäumnis der HU sind klar geregelt und gelten für alle Fahrzeughalter in Deutschland. Dies ist besonders wichtig, da eine verspätete HU auch dazu führen kann, dass Versicherungen im Schadensfall Leistungen verweigern. Auch bei einem Unfall mit ungültiger Prüfplakette müssen Autofahrer mit Regressforderungen von Seiten der Versicherung rechnen.
Wichtige Hinweise für Autofahrer
Die Hauptuntersuchung ist seit dem 1. Dezember 1951 für alle Autobesitzer in Deutschland verpflichtend. Wie Bussgeldkatalog erklärt, haben Fahrzeuge alle zwei Jahre eine HU durchzuführen, was in der Prüfplakette oder im Fahrzeugschein vermerkt ist. Die Kosten für eine HU können je nach Bundesland und Prüforganisation variieren, liegen jedoch in der Regel bei etwa 90 Euro.
Zusammenfassend ist es für Autofahrer von größter Bedeutung, sich über die neuen Regelungen und die Bußgelder bei Versäumnis zu informieren und gegebenenfalls Erinnerungsservices von Werkstätten oder Versicherungen in Anspruch zu nehmen. Nur so lässt sich sicherstellen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und kein finanzielles Risiko entsteht.