Flensburg

Parken in der Stadt: Verborgene Regeln, die Bußgelder verhindern!

Parkplätze in städtischen Gebieten sind oft Mangelware und die Suche nach einem geeigneten Platz verursacht bei vielen Autofahrern Stress. Tom Louven, ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, beleuchtet häufige Irrtümer, die beim Parken entstehen können. Nach Stadtblatt ist das Parken auf der linken Straßenseite grundsätzlich nur auf der rechten Seite erlaubt, mit wenigen Ausnahmen in Einbahnstraßen oder in verkehrsberuhigten Zonen, wo es speziell gekennzeichnete Flächen gibt.

Ein Verstoß gegen das Parkverbot auf der rechten Seite kann ein Bußgeld von 15 Euro zur Folge haben. Das zu Unrecht Parken auf der linken Seite zieht in Einbahnstraßen jedoch keine Strafe nach sich. Besonders gravierend sind die Bußgelder bei Falschparkern: Fußgänger dürfen Parklücken nicht reservieren. Das Freihalten einer Parklücke kann als Nötigung interpretiert werden, was schwerwiegende rechtliche Folgen haben kann, darunter bis zu drei Punkten in Flensburg und eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Wichtige Parkregeln

Ein weiterer häufig übersehener Punkt ist die Parkscheinpflicht. Viele Autofahrer denken, Samstage seien von der Parkscheinpflicht befreit. Dem ist jedoch nicht so: Nach Firmenauto gilt der Samstag rechtlich als Werktag, wodurch die Parkscheinpflicht auch an diesem Tag in Kraft tritt. Autofahrer fühlen sich oft unberechtigt bestraft, wenn sie an einem defekten Parkscheinautomaten stehen, doch dies befreit nicht von der Pflicht, einen gültigen Parkschein zu erwerben.

Das Warten auf einen funktionierenden Automaten ist unabdingbar; nach Rechtecheck muss der Abstand zum nächsten Automaten zumutbar sein. Ist die Entfernung größer als 150 Meter, kann das als unzumutbar gewertet werden. Bei einem Parkunfall sind Autofahrer ebenfalls angehalten, die Polizei zu informieren und 60 Minuten zu warten. Ein Zettel mit Kontaktdaten reicht hier nicht aus und könnte als Fahrerflucht gewertet werden.

Bußgelder und rechtliche Konsequenzen

Die Bußgelder für parkrechtliche Verstöße variieren stark. Parken ohne Parkschein kostet beispielsweise 10 Euro, während das Parken in Feuerwehrzufahrten bis zu 100 Euro und Punkte in Flensburg nach sich ziehen kann. Besonders gefährliche Verstöße, die andere Verkehrsteilnehmer gefährden oder behindern, führen zu Geldstrafen von 35 bis 55 Euro. Das Parken auf Gehwegen, in zweiter Reihe oder vor Grundstückseinfahrten ist ebenso verboten und kann mit höheren Bußgeldern geahndet werden.

Ein weiterer Aspekt sind die speziellen Regelungen für Behindertenparkplätze; das Parken an diesen Orten ist nur mit einem entsprechenden Ausweis erlaubt. Die Nichteinhaltung dieser Regel kann mit Bußgeldern bis zu 55 Euro bestraft werden. Umso wichtiger ist es, die einschlägigen Regelungen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu kennen und die eigenen Gewohnheiten entsprechend anzupassen, um teure Strafen zu vermeiden.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
stadtblatt-online.de
Weitere Infos
firmenauto.de
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rechtecheck.de

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