
Das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht hat heute entschieden, dass Ralf Anders neuer Generalstaatsanwalt werden kann. Damit endet der Rechtsstreit um diese wichtige Position, der durch die Klage einer unterlegenen Bewerberin entbrannt war. Die Entscheidung des Gerichts hebt ein vorheriges Urteil des Verwaltungsgerichts auf, welches im Juli 2024 den Besetzungsprozess gestoppt hatte, weil es Verfahrensfehler festgestellt hatte. Bei der ursprünglichen Benennung von Anders im März 2024 hatte die Landesregierung bereits auf seine Qualifikation gesetzt.
Ralf Anders ist seit 2019 der Leiter der zweitgrößten Staatsanwaltschaft Deutschlands in Hamburg. Seine Karriere im Justizwesen umfasst verschiedene Positionen in der schleswig-holsteinischen Justiz sowie im Justizministerium, wo er unter anderem das Referat für Strafrecht führte. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts stellt klar, dass Anders nun die Funktion des Chefanklägers übernehmen wird und die Aufsicht über mehr als 200 Staatsanwälte in Schleswig-Holstein hat.
Rechtsstreit und Klage
Der Rechtsstreit, der zur vorläufigen Untersagung der Besetzung führte, drehte sich um eine Klage von Birgit Heß, der Leiterin der Kieler Staatsanwaltschaft. Das Verwaltungsgericht hatte die Besetzung der Stelle ursprünglich aufgrund von verfahrensrechtlichen Fehlern und einer fehlerhaften Beurteilung Anders‘ gestoppt. Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts wies jedoch die Argumente des Verwaltungsgerichts zurück. Das Gericht stellte zudem fest, dass die dienstliche Beurteilung von Anders nicht ordnungsgemäß erstellt wurde und dass es Bedenken hinsichtlich einer möglichen Voreingenommenheit des zuständigen Beurteilers gab.
Birgit Heß könnte nun gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Verfassungsbeschwerde einlegen. Dies wäre nicht der erste Rechtsstreit um die Besetzung des Postens; vor etwa drei Jahren wurde Heß ursprünglich als neue Leiterin der Generalstaatsanwaltschaft berufen, allerdings musste das Justizministerium aufgrund einer Klage das Verfahren neu ausschreiben.
Schwierigkeiten im Besetzungsverfahren
Das Besetzungsverfahren war von diversen Schwierigkeiten geprägt. Ein erstes Verfahren wurde abgebrochen, bevor die Landesregierung eine bundesweite Ausschreibung ansetzte. Bei dieser Ausschreibung setzte sich Anders gegen andere Bewerber durch, unter ihnen Ralph Döpper und Vize-Generalstaatsanwalt Georg-Friedrich Güntge. Die Maßstäbe bei der Beurteilung der Bewerber waren problematisch, da auch außerdienstliche Tätigkeiten in Anders‘ Beurteilung einflossen, ohne dass diese entsprechen den Vorgaben waren. Das hat das Oberverwaltungsgericht deutlich kritisiert.
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar und das Justizministerium von Schleswig-Holstein wird nun das weitere Vorgehen beraten, um sicherzustellen, dass der Prozess künftig fehlerfrei und zügig verläuft. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiter entwickeln wird und ob Heß tatsächlich rechtliche Schritte einleitet.