Flensburg

Rettungsgasse: Diese Fehler kosten dich bis zu 1.000 Euro!

Das Reisen mit dem Auto in den Urlaub kann eine praktikable Lösung für Familien sein, die ihr Gepäck bequem transportieren möchten. Allerdings gibt es dabei einige kritische Fehler, die nicht nur unangenehm sein können, sondern auch kostspielige Bußgelder nach sich ziehen. Ein gründlicher Fahrzeug-Check vor der Abfahrt sowie die korrekte Beladung sind essenziell, um Gefahren zu vermeiden. Besonders wichtig ist es, sich an die Vorschriften zur Bildung einer Rettungsgasse zu halten, die in Deutschland und vielen anderen europäischen Ländern streng geregelt sind.

Im Falle eines Staus sind Autofahrer verpflichtet, eine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge freizuhalten. Die sogenannte „Rechte-Hand-Regel“ besagt, dass Fahrzeuge auf der linken Spur nach links und die Autos auf der rechten Spur nach rechts ausweichen. Die Missachtung dieser Regel kann empfindliche Strafen nach sich ziehen: In Deutschland drohen ein Bußgeld von mindestens 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Wer die Rettungsgasse unberechtigt nutzt, riskiert sogar ein Bußgeld von mindestens 240 Euro sowie die oben genannten Konsequenzen, wie merkur.de berichtet.

Weitere kritische Fehler im Straßenverkehr

Ein weiterer schwerwiegender Fehler, den Autofahrer im Stau machen können, ist das Wenden oder Rückwärtsfahren auf der Autobahn. Dies ist nur auf Aufforderung der Polizei erlaubt und Verstöße werden mit Geldbußen von bis zu 200 Euro und ähnlichen Punkten in Flensburg geahndet. Zudem ist das Aussteigen aus dem Fahrzeug auf der Autobahn grundsätzlich verboten (§ 18 Absatz 9 StVO).

Das Gaffen bei Unfällen stellt eine weitere Ordnungswidrigkeit dar. Schaulustige, die sich nicht von der Unfallstelle entfernen, können bis zu 1.000 Euro zahlen, während das Fotografieren oder Filmen von Verletzten oder Toten mit Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden kann. Auch die unbefugte Nutzung eines Blaulichts ist ausschließlich Rettungsorganisationen vorbehalten und kann hohe Strafen nach sich ziehen, wie merkur.de weiter erläutert.

Regelungen zur Rettungsgasse in Europa

In Deutschland ist das Bilden einer Rettungsgasse bei stockendem Verkehr auf Autobahnen Pflicht laut Paragraf 11 Abs. 2 StVO. In Österreich gilt eine ähnliche Regelung, wobei Autofahrer auch auf den Pannenstreifen ausweichen dürfen. Verstöße kosten hier bis zu 726 Euro und das Behindern von Einsatzfahrzeugen kann sogar mit bis zu 2.180 Euro bestraft werden.

In der Schweiz muss die Rettungsgasse bei flotter Fahrbahn mit zwei Fahrstreifen in der Mitte und bei drei oder mehr zwischen der linken und mittleren Spur gebildet werden. Verstöße werden mit 100 Schweizer Franken (ca. 104 Euro) bestraft. Auch in Tschechien, Polen, Slowenien, Kroatien, der Slowakei und Ungarn gibt es Vorschriften zur Bildung von Rettungsgassen mit entsprechenden Geldstrafen für Verstöße, wie 24auto.de berichtet.

Ebenso variieren die Regelungen in den Benelux-Staaten: In Belgien ist eine Rettungsgasse bei Stau notwendig, die mit einem Bußgeld von 174 Euro geahndet wird. In Luxemburg beträgt das Bußgeld 145 Euro auf Autobahnen und 74 Euro auf anderen Straßen. In den Niederlanden hingegen ist die Bildung einer Rettungsgasse nur erforderlich, wenn kein Standstreifen vorhanden ist. Frankreich und Italien haben keine speziellen Vorschriften zur Rettungsgasse, allerdings kann die Behinderung von Einsatzfahrzeugen in Frankreich mit 135 Euro bestraft werden, und Spanien plant ab 2026 die Abschaffung des Warndreiecks, wobei somit auch Bußgelder für Behinderungen anfallen können, schildert 24auto.de.

Es ist unumstritten, dass sich die Einhaltung dieser Regelungen nicht nur auf den eigenen Geldbeutel auswirkt, sondern vor allem auf die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Gerade im Stau sind Rettungskräfte auf eine schnelle und ungehinderte Anfahrt angewiesen.

Statistische Auswertung

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