
Am 12. Januar 2025 berichtete die III. Kleine Strafkammer des Landgerichts Flensburg über eine bedeutende Entscheidung in einem Nötigungsfall. Das zuvor ergangene Urteil des Amtsgerichts Flensburg, das den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt hatte, wurde aufgehoben. Dies geschah im Zuge einer Revision, die von der Staatsanwaltschaft erhoben wurde.
Gegenstand der Revision war die Erklärung des Landgerichts, das Verfahren aufgrund eines Verfahrenshindernisses einzustellen. Dieses Hindernis wurde damit begründet, dass das Amtsgericht im Strafbefehlsverfahren ohne einen notwendigen Eröffnungsbeschluss entschieden hatte, nachdem ein beschleunigtes Verfahren abgelehnt worden war. Die Staatsanwaltschaft wandte ein, dass im Rahmen des Strafbefehlsverfahrens kein solcher Beschluss erforderlich sei. Dies führte letztlich zur Rückverweisung des Falls an eine andere Kleine Strafkammer des Landgerichts Flensburg.
Besonderheiten des Strafbefehlsverfahrens
Das Strafbefehlsverfahren stellt eine der fünf besonderen Verfahrensarten im deutschen Recht dar. Um ein Strafbefehlsverfahren einzuleiten, müssen spezielle Voraussetzungen erfüllt sein. Neben der Zuständigkeit des Amtsgerichts müssen auch klare Beweislagen oder einfache Sachverhalte vorliegen, die eine Hauptverhandlung überflüssig machen. Ein Antrag der Staatsanwaltschaft auf eine bestimmte Rechtsfolge ist ebenfalls notwendig, wie jura-online.de erläutert.
Ein wesentlicher Punkt in diesem speziellen Verfahren ist, dass der Erlass eines Strafbefehls den Eröffnungsbeschluss ersetzt. Diese Regelung wurde vom Landgericht in seiner vorangegangenen Entscheidung missverstanden. Die Staatsanwaltschaft behält das Recht, bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden, ob sie einen Strafbefehlsantrag stellen möchte. Nach Ablehnung des beschleunigten Verfahrens kehrt der Fall zudem in das Ermittlungsverfahren zurück.
Revisionsverfahren und deren Bedeutung
Das Revisionsverfahren ist ein Rechtsmittel, das es der Staatsanwaltschaft ermöglicht, gegen Urteile des Amtsgerichts und des Landgerichts vorzugehen. Im vorliegenden Fall war die Revision der Staatsanwaltschaft erfolgreich, da das Landgericht die Rechtslage nicht korrekt interpretiert hatte. Revisionen stehen im Gegensatz zu einer tatsächlichen Prüfung und konzentrieren sich auf die rechtliche Würdigung des Urteils. Innerhalb einer Frist von einer Woche nach Verkündung des Urteils kann eine Revision schriftlich oder zu Protokoll des Ausgangsgerichts eingelegt werden, wie strafverteidiger-gp.de beschreibt.
Ein zentraler Aspekt bei der Revision ist, dass neue Beweismittel nicht eingeführt werden können. Zudem hemmt das Einlegen der Revision die Rechtskraft des Urteils und kann für den Angeklagten nicht zu einer Verschlechterung führen, solange er allein die Revision einlegt. Im Falle der erfolgreichen Einlegung einer Revision kann das ursprüngliche Urteil aufgehoben oder an das Ausgangsgericht zurückverwiesen werden.
Im aktuellen Fall wurde die Auffassung, dass ein Strafbefehl nach Ablehnung des beschleunigten Verfahrens die Verteidigung des Angeklagten einschränkt, als unzutreffend bewertet. Die Hauptverhandlung findet auf Einspruch des Angeklagten statt, falls ein Strafbefehl erlassen wird.