
Autofahrer in Deutschland stehen 2025 vor neuen Herausforderungen in Bezug auf die Hauptuntersuchung (HU). Ein wichtiger Aspekt ist die Beachtung der Fristen zur HU, die bei Versäumnis mit erheblichen Bußgeldern und Punkten im Flensburg geahndet werden können. Laut Ruhr24 müssen insbesondere Fahrzeuge mit orangefarbener TÜV-Plakette, die zuletzt 2023 geprüft wurden, bis zum Jahresende zur HU antreten.
Zusätzlich benötigen Fahrzeuge mit einer Erstzulassung im Jahr 2022 ebenfalls ihre erste HU in 2025. Die Plakette gibt nicht nur Auskunft über den nächsten Prüftermin, sondern auch über das Jahr der nächsten Untersuchung, das in der Mitte der Plakette vermerkt ist. Oben ist der Monat angegeben, was Autofahrern hilft, die Termine rechtzeitig zu planen.
Fristen und Bußgelder
Das Versäumnis der HU kann weitreichende Konsequenzen haben. Fachanwalt.de weist darauf hin, dass Bußgelder je nach Überschreitung der Fristen gestaffelt sind. Bei einer verspäteten HU von mehr als zwei Monaten droht bereits ein Verwarnungsgeld von 15 Euro. Wird die Frist von vier Monaten überschritten, liegt die Strafe bei 25 Euro. Nach acht Monaten erhöht sich das Bußgeld auf 60 Euro und es wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.
Zusätzlich können Autofahrer, die ihre HU-Termine versäumen, höhere Kosten durch umfangreichere Prüfungen und mögliche Leistungsstörungen ihrer Versicherung im Schadensfall erleben. Dies ist besonders relevant, da viele Versicherungen bei Unfällen argumentieren können, dass eine Sorgfaltspflichtverletzung vorliegt, wenn das Fahrzeug nicht rechtzeitig geprüft wurde.
Tipps zur Terminkoordination
Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, sollten Fahrzeughalter rechtzeitig einen Termin für die HU vereinbaren. Zahlreiche Werkstätten und Versicherungen bieten Erinnerungsdienste an, um das Fristmanagement zu unterstützen. Ein permanenter Überblick über alle Fahrzeugdokumente und die Einhaltung der Prüffristen sind entscheidend, insbesondere für Flottenbetreiber, die HU-Fristen in ihre Wartungspläne integrieren sollten.
Die Hauptuntersuchung muss alle zwei Jahre durchgeführt werden, und die Prüftermine sind sowohl auf der Prüfplakette als auch im Fahrzeugschein vermerkt. Die Kosten für die HU variieren je nach Bundesland und Prüforganisation und liegen im Allgemeinen bei etwa 90 Euro. Bussgeldkatalog.de ergänzt, dass für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen nach Beginn der Betriebsperiode eine HU fällig wird und dass auch Ruhemonate bei der Fristüberschreitung mitgezählt werden.
Wichtig ist, dass nur staatlich anerkannte Überwachungsstellen wie TÜV, DEKRA oder KÜS Prüfungen durchführen dürfen. Der Missbrauch von Plaketten ist strafbar. Bei abgelaufener Frist kann sofort ein Mängelschein ausgestellt werden, der sofortige Maßnahmen zur Mängelbehebung vorschreibt.