
Florian, ein junger Mann in seinen Zwanzigern, hat einen langen und schwierigen Weg hinter sich. Er erlebte Gewalt und Vernachlässigung bei seinen leiblichen Eltern, was dazu führte, dass er mit acht Jahren vom Jugendamt in Obhut genommen wurde. Zunächst kam er in ein Schutzhaus und wurde dann zu einem Bereitschaftspflegevater, Achim, untergebracht. Diese ersten Schritte in ein sicheres Umfeld waren entscheidend für Florians Entwicklung. Achim unterstützte ihn in schweren Zeiten, als Florian von Schreiattacken geplagt wurde, und half ihm, sich emotional zu stabilisieren.
Nachdem Florian bei Achim positive Veränderungen erfahren hatte, wurde er in eine neue Pflegefamilie integriert, die ihn liebevoll aufnahm. Diese Familie unternahm zahlreiche Aktivitäten mit ihm, um eine Bindung aufzubauen und ihm zu helfen, sich in sein neues Leben einzufinden. Florian besucht seine Pflegefamilie regelmäßig und beschreibt sie als sein Zuhause.
Rechtliche Rahmenbedingungen
In den letzten Jahren haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für Pflegefamilien durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) verbessert. Dieses Gesetz, das seit dem Sommer 2021 in Kraft ist, zielt darauf ab, die Rechte von Pflegekindern und die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Pflegeeltern zu stärken. Dazu gehört die verpflichtende Entwicklung von Schutzkonzepten, die vor Gefährdung des Kindeswohls schützen sollen. Das Jugendamt spielt dabei eine zentrale Rolle, da es gemeinsam mit den Pflegeeltern und dem Pflegekind regelmäßig überprüft, ob die vereinbarten Schutzmaßnahmen eingehalten werden.
Ein weiterer zentraler Aspekt ist, dass das Jugendamt den Pflegekindern über ihre Beschwerdemöglichkeiten informieren muss. So wird sichergestellt, dass ihre Stimmen in Entscheidungsprozesse einfließen können. Darüber hinaus werden Geschwisterbeziehungen innerhalb der Hilfeplanung stärker berücksichtigt, um den Kontakt unter Geschwistern aufrechtzuerhalten, wenn dies dem Wohl des Kindes dient.
Unterstützung durch das Jugendamt
Das Jugendamt bietet umfassende Beratung und Unterstützung für Pflegeeltern an, sowohl vor als auch während der Pflegezeit. Pflegeverträge werden in der Regel schriftlich geschlossen und stellen sicher, dass alle Parteien über ihre Rechte und Pflichten informiert sind. Pflegeeltern haben Anspruch auf monatliches Pflegegeld, das je nach Bundesland variiert und zur Deckung der Lebenshaltungskosten des Pflegekindes dient. Dabei sind sie verpflichtet, dem Jugendamt über wichtige Ereignisse im Leben des Kindes zu berichten, wie Erkrankungen oder Unfälle.
Besonders hervorzuheben ist, dass Pflegeeltern auch Beihilfen und Zuschüsse für besondere Anlässe wie Einschulungen oder Klassenfahrten beantragen können. Das Pflegekind ist über die Pflegeeltern krankenversichert und sollte auch in eine Familienhaftpflichtversicherung aufgenommen werden, um im Falle eines Schadens abgesichert zu sein.
Mangel an Pflegefamilien
Trotz der vorhandenen Unterstützungsstrukturen gibt es in Schleswig-Holstein einen akuten Mangel an Pflegefamilien. Dies führt dazu, dass viele Kinder in Heimen untergebracht werden müssen, anstatt in familiäre Umgebungen integriert zu werden. Florian steht stellvertretend für viele Kinder, die positive Veränderungen durch Pflegefamilien erfahren haben. Nach einem Urteil einer Richterin konnte er den Kontakt zu seinen leiblichen Eltern abbrechen, wodurch er den emotionalen Druck vermindern und sein neues Leben in Frieden genießen konnte.
Florian ist heute im Schichtbetrieb bei der Deutschen Bahn tätig und hat aus seiner Vergangenheit gelernt, wie wichtig Unterstützung und eine liebevolle Umgebung sind. Sein Weg zeigt, wie wertvoll Pflegefamilien und die Unterstützung durch das Jugendamt für die positive Entwicklung von Pflegekindern sind.