
Im Zuge der Reform der Grundsteuer, die am 1. Februar 2025 greift, gibt es sowohl in Norderney als auch in anderen Teilen Deutschlands erhebliche Bedenken hinsichtlich der neuen Berechnungsmethoden. Laut moin.de verteilt sich die Steuerlast ungleichmäßig zwischen den Eigentümern. Auf Norderney empfinden einige Bürger die neuen Regelungen als ungerecht, insbesondere da die Erhöhungen von bis zu 24-fach in einigen Fällen nicht nachvollziehbar sind. Primär betroffen sind private Wohnimmobilien, während gewerblich genutzte Immobilien durch die Reform entlastet werden.
Die Finanzministerin von Schleswig-Holstein, Silke Schneider, verteidigt die Entscheidung, das Bundesmodell zur Berechnung der Grundsteuer anzuwenden, welches im Gegensatz zu dem als gerechter geltenden Modell Hamburgs steht. Hierbei erhalten Eigentümer auf Norderney teilweise Steuererhöhungen von bis zu 60 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Focus berichtet, dass viele Grundstückseigentümer in Deutschland Einwände gegen die neuen Grundsteuermesswerte eingereicht haben – ungefähr sechs Millionen Betroffene sind betroffen und haben bis zum 15. Januar die Möglichkeit, den alten Grundsteuermessbetrag zu überweisen.
Einheitliche Ungerechtigkeit
Der Grund für die Verwirrung ist ein verzweigtes System, das von elf großen Städten nicht rechtzeitig umgesetzt werden kann, weil die Hebesätze aufwändig festgelegt werden müssen und Einwände oft zu Verzögerungen führen. Im schlimmsten Fall könnte es für Eigentümer zu Nachzahlungen im nächsten Abrechnungszeitraum kommen, wenn die Grundsteuer in die Höhe schießt.
Die neue Regelung der Grundsteuer, die als verfassungswidrig angeprangert wird, richtet sich nach dem Bundesmodell, das in etwa der Hälfte der Bundesländer angewandt wird und sich aus Bodenrichtwerten und Mietpreisen von 2022 berechnet. Klagen hierzu wurden bereits beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Vereinigung Haus & Grund sowie der Bund der Steuerzahler unterstützen die Kläger, die für die Berechnung der Grundsteuerwerte rechtliche Zweifel äußern. ZDF weist darauf hin, dass Eigentümer rechtlich gegen die neuen Steuerbescheide vorgehen können, wenn sie nachweisen, dass die geforderten Werte mindestens 40 Prozent über dem tatsächlichen Wert ihrer Grundstücke liegen.
Klagen und mögliche Reformen
In den kommenden Wochen stehen wichtige Verhandlungstermine an. Am 4. Dezember 2024 wird vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg über vier bedeutende Klagen entschieden. Auch ein Beispiel aus Rheinland-Pfalz macht deutlich, dass viele Eigentümer Probleme mit den neuen Regelungen haben. Dort haben bereits einige gegen die festgestellten Werte geklagt, unter anderem aufgrund unzureichender Zugänglichkeit ihrer Grundstücke und des schlechten Zustands der Immobilien.
Die derzeitigen Erhöhungen der Grundsteuer scheinen insbesondere Einfamilienhäuser zu belasten, während die Gewerbeimmobilien von den neuen Hebesätzen profitieren könnten. Ein Beispiel aus Gladbeck verdeutlicht, dass trotz einer Anhebung der Gewerbehebesätze, immerhin 50 Prozent der Wohnungseigentümer mit höheren Grundsteuern rechnen müssen. Die Reform bleibt umstritten, obwohl sie formal den Vorgaben des Finanzministeriums entspricht. Eigentümer drücken ihre Hoffnung auf eine Überarbeitung der Grundsteuerreform aus.