Herzogtum Lauenburg

AfD: Großspende von 1,5 Millionen Euro kurz vor der Wahl!

Am 21. Januar 2025 erhielt die AfD eine Großspende in Höhe von 1.500.000 Euro. Der Zuschuss stammt von Prof. Dr. Winfried Alexander Stöcker, einem Arzt und Unternehmer aus Groß Grönau in Schleswig-Holstein. Diese Spende stellt die größte Einzelspende dar, die die AfD bisher erhalten hat. Bei dieser Gelegenheit berichtete der Bundestag, dass dies die zweite Großspende für die AfD im Laufe des Jahres 2025 sei.

Insgesamt hat die AfD im Jahr 2025 bereits eine weitere Großspende von 999.990 Euro erhalten. Dies ergibt einen täglichen Durchschnitt von etwa 89.285 Euro an Spenden für das laufende Jahr. Nach deutschem Parteiengesetz gelten Einzelbeträge über 35.000 Euro als Großspenden. Solche Spenden müssen umgehend der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundestages gemeldet werden.

Hintergrund der Spende

Prof. Dr. Stöcker ist nicht nur als Arzt, sondern auch als Unternehmer bekannt. Er hatte in der Vergangenheit Schlagzeilen gemacht durch eine umstrittene, illegale Impfaktion am Lübecker Flughafen im November 2021. Dabei hatte er einen nicht zugelassenen Impfstoff verwendet, was ihn zu einer Geldstrafe von 250.000 Euro führte. Stöcker legte gegen das Urteil Berufung ein, was weiterhin für öffentliche Aufmerksamkeit sorgt. Laut MDR, kam die Spende ausgesprochen günstig kurz vor der bevorstehenden Bundestagswahl.

Die öffentliche Wahrnehmung dieser Spende könnte Auswirkungen auf die politische Landschaft haben. Diskussionen über die Auswirkungen von Großspenden auf die Demokratie und die Integrität der Parteien werden häufig laut. In Deutschland erhalten Parteien Finanzierung aus verschiedenen Quellen, einschließlich Spenden, Mitgliedsbeiträgen und staatlichen Mitteln. Laut bpb haben Parteien Anspruch auf staatliche Mittel, wenn sie bei früheren Wahlen eine bestimmte Anzahl an Stimmen erhalten haben.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Die gesetzlichen Vorgaben zur Parteienfinanzierung sind klar. Einzelspenden über 35.000 Euro müssen beim Bundestagspräsidenten gemeldet und veröffentlicht werden. Für jeden Euro an Spenden dürfen Parteien 45 Cent erhalten. Es gibt jedoch keine Obergrenze für Parteispenden, und Gegenleistungen sind strikt verboten. Der Anstieg der Spenden vor Wahlen wirft sich stets auf die Diskussion, ob der Einfluss von wohlhabenden Einzelpersonen und Unternehmen auf die Politik begrenzt werden sollte.

Bei den Großspenden des Jahres 2024 erhielten Parteien insgesamt 18,62 Millionen Euro. Der bpb weist darauf hin, dass auch eine Sachverständigenkommission der Meinung ist, dass ein gutes Recht zur Parteienfinanzierung vorliegt, doch immer wieder diskutiert wird, ob eine Deckelung der Spenden notwendig sei.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
news.de
Weitere Infos
mdr.de
Mehr dazu
bpb.de

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