
Am 28. März 2025 trafen sich rund 50 Teilnehmer zu einem Diskussionsabend im Herzogtum Lauenburg, organisiert von Oliver Brandt von Bündnis 90/Die Grünen. Unter den Anwesenden waren Bürgermeister, Klimaschutzbeauftragte und Mitglieder von Stadt- und Gemeindevertretungen. Dies verdeutlicht das wachsende Engagement auf kommunaler Ebene für die Zukunft der Wärmeversorgung.
Der Impulsvortrag von Joschka Knuth, Staatssekretär im Energiewendeministerium, fokussierte sich auf die Herausforderungen und Chancen der Wärmeplanung. Ein zentrales Anliegen war die Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien und Wärmenetze. Zudem präsentierte Knuth das „Konvoi-Verfahren“, das gemeindegebietsübergreifende Planungen ermöglichen soll.
Strategien für die Wärmewende
Im Rahmen der Wärmeplanung werden insbesondere die Planungs- und Genehmigungsverfahren durch mehrere Maßnahmen optimiert. Gemeinden sollen durch Vorstreckung von Planungskosten über den Kommunalfonds finanziell entlastet werden. Ein zusätzliches Bürgschaftsprogramm erleichtert die Gründung von Energiegenossenschaften, was den Kommunen in der Wärmewende einen großen Schritt nach vorne bringen kann. Beispielsweise wird die Energiegenossenschaft Heizhütte in Klinkrade als wegweisendes Modell erwähnt, die aktuell Biogas nutzt und auf Windenergie und Photovoltaik umstellen will.
Doris Lorenz von der Klimaschutzinitiative BeWirk erläuterte die praktische Umsetzung dieser Ideen. Ihre Organisation unterstützt Gemeinden von der ersten Interessenbekundung bis zur Inbetriebnahme eines Wärmenetzes. Dies könnte viele Kommunen darin bestärken, eigene Wärmeplanungskonzepte zu entwickeln.
Die Bedeutung der kommunalen Wärmeplanung wird zunehmend erkannt. Der Wärmesektor spielt eine zentrale Rolle im Klimaschutz, da etwa 50 % des deutschen Endenergieverbrauchs auf ihn entfallen. Um die Klimaziele zu erreichen, müssen Städte und Gemeinden entsprechende Wärmepläne erstellen, die als Steuerungsinstrumente zur Unterstützung der Bauleitplanung dienen. Der Wärmeplan deckt Informationen zum aktuellen und zukünftigen Wärmebedarf ab.
Gesetzliche Rahmenbedingungen und Fördermaßnahmen
Im Kontext der Wärmeplanung ist das Wärmeplanungsgesetz von zentraler Bedeutung. Dieses tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und verpflichtet alle Städte und Gemeinden in Deutschland, bis 2026 beziehungsweise 2028 lokale Wärmepläne zu erstellen. Ziel ist es, bis 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. Die Fristen variieren je nach Größe der Gemeinde, wobei kleinere Gemeinden die Möglichkeit eines vereinfachten Verfahrens nutzen können.
Die Bundesregierung unterstützt diese umfassende Transformation mit 500 Millionen Euro bis zum Jahr 2028. Dies erfolgt durch unbürokratische Hilfen, die über erhöhte Anteile an der Umsatzsteuer für die Länder bereitgestellt werden. Damit werden Städte und Kommunen gestärkt, um die dringend benötigte Infrastruktur für eine nachhaltige Wärmeversorgung aufzubauen.
Zusammentreffend zeigen diese Entwicklungen, wie wichtig die kommunale Wärmeplanung für den Klimaschutz in Schleswig-Holstein und darüber hinaus ist. Die ersten Schritte in Richtung einer zukunftsfähigen Energieversorgung wurden bereits eingeleitet, und die Eigenverantwortung der Kommunen kann hierbei einen großen Beitrag leisten.