
Ab dem 11. April 2025 nehmen die Verkehrsteilnehmenden am Neuen Krug in Geesthacht deutliche Veränderungen wahr. Die Stadtverwaltung hat beschlossen, die Tempo-30-Zone während der Osterferien konsequent umzusetzen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und eine entspannendere Atmosphäre in den Wohngebieten zu schaffen. Laut herzogtum-direkt.de wird es massive Änderungen geben, darunter den Abbau von „Vorfahrt-gewähren“-Schildern.
Die Implementierung der neuen Regelungen wird die gesamte 30er Zone betreffen. Ab sofort gilt die „Rechts-vor-Links“-Regel an allen Einmündungen, einschließlich der Waldstraße und Mittelstraße. Radwege, die seitlich angelegt sind, bleiben weiterhin bestehen und können von Radfahrenden genutzt werden. Die Benutzungspflicht für diese Radwege wird allerdings aufgehoben, sodass diese entweder auf den Radwegen oder auf der Straße selbst fahren können.
Verkehrsberuhigung und Lebensqualitätssteigerung
Das Konzept der Tempo-30-Zone hat in Deutschland eine lange Tradition. Es wurde ursprünglich eingeführt, um die Verkehrssicherheit in Wohngebieten zu erhöhen und die Lebensqualität durch die Reduzierung von Lärm und Abgasen zu verbessern. Die Regeln für Tempo-30-Zonen werden durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt, die festlegt, dass Tempo-30-Zonen nur innerorts zulässig sind und nicht für Straßen des überörtlichen Verkehrs vorgesehen sind, wie sto2go.de erläutert. Damit soll der Schutz der Wohnbevölkerung, Fußgänger und Radfahrer gewährleistet werden.
Besonderheiten der neuen Zone in Geesthacht beinhalten den Abbau von Vorfahrtsschildern, wodurch die „Rechts-vor-Links“-Regel wie zuvor erwähnt, gilt. Dies bedeutet, dass Radfahrende und Fußgänger die Vorrangregelung beachten müssen und nicht automatisch Vorfahrt gegenüber Kraftfahrzeugen haben, auch wenn sie auf einem Radweg unterwegs sind. Vorfahrt-Gewähren-Schilder am Radweg werden auf diese Regelung hinweisen.
Überarbeitung des Verkehrsentwicklungsplans
Zusätzlich zur Einführung der neuen Regelungen wird die Stadtverwaltung auch den bestehenden Verkehrsentwicklungsplan (VEP) von 2012 überarbeiten. Dabei soll der Neue Krug sowie umliegende Straßen in die Pläne einbezogen werden. Der VEP wird so gestaltet, dass keine Straße isoliert betrachtet wird, sondern die Auswirkungen der neuen Regelungen umfassend analysiert werden. Innerhalb von eineinhalb Jahren werden zahlreiche Straßen untersucht, um gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu ergreifen.
Diese Änderungen folgen dem allgemeinen Trend zur Verkehrsberuhigung, der nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Ländern wie Frankreich und Spanien zu beobachten ist. Die erste Tempo-30-Zone wurde 1983 in Deutschland eingeführt und hat sich seitdem als ein effektives Mittel zur Steigerung der Lebensqualität in urbanen Räumen etabliert. Ziel ist es, durch gezielte Maßnahmen die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen und ein angenehmeres Wohnumfeld zu schaffen, wie auch adac.de zusammenfasst. Insgesamt stellt Geesthacht einen wichtigen Schritt in eine sichere und lebenswertere Stadt dar, indem fundierte Änderungen im Verkehrsplan umgesetzt werden.