
Ab dem 13. Januar 2025 können Wähler in Kiel und Neumünster Briefwahlunterlagen für die bevorstehende Bundestagswahl am 23. Februar beantragen. Diese wichtige Maßnahme ermöglicht es den Bürgern, einfacher an der Wahl teilzunehmen, insbesondere in Zeiten, in denen persönliche Abwesenheit von den Urnen an Wahltagen häufig vorkommen kann. Laut NDR wird die Beantragung der Unterlagen in Rendsburg bereits seit dem 10. Januar 2025 angeboten, was die Region gut vorbereitet auf die bevorstehende Wahl macht.
Die Stadt Kiel empfiehlt allen Wählern, die Briefwahlunterlagen frühzeitig zu beantragen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Die Unterlagen werden im Februar versendet, nachdem die Wahlkandidaten zugelassen sind. Ein einfaches und zeitgerechtes Abstimmen ist somit sichergestellt.
Antrag auf Briefwahlunterlagen
Das Beantragen der Wahlunterlagen erfolgt auf verschiedenen Wegen. Ab heute ist die Online-Beantragung über die Webseite der Stadt Kiel unter kiel.de/briefwahl möglich. Zusätzlich können Wähler die Formulare auch postalisch anfordern, indem sie das in den Wahlbenachrichtigungen enthaltene Formular benutzen oder sich persönlich in einem der Sofortwahlbüros anmelden. Die telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Ab dem 3. Februar 2025 öffnen zudem die Sofortwahlbüros in Kiel. Diese befinden sich im Rathaus (Fleethörn 9, Raum 184), im Vinetazentrum in Gaarden (Elisabethstraße 64) und in der Stadtteilbücherei Friedrichsort (Zum Dänischen Wohld 23). Alle Standorte sind barrierefrei und bieten entsprechende Zugänge für Menschen mit Behinderungen.
Öffnungszeiten der Sofortwahlbüros
Die Öffnungszeiten der Sofortwahlbüros vom 3. bis 21. Februar sind wie folgt:
Standort | Öffnungszeiten |
---|---|
Rathaus |
Montag: 8 – 16 Uhr Dienstag: 8 – 18 Uhr Mittwoch: 8 – 16 Uhr Donnerstag: 8 – 18 Uhr Freitag: 8 – 12 Uhr 21. Februar: 8 – 15 Uhr |
Gaarden und Friedrichsort |
Montag: 10 – 14 Uhr Dienstag: 10 – 12 Uhr und 13 – 17 Uhr Mittwoch: 10 – 14 Uhr Donnerstag: 10 – 12 Uhr und 13 – 17 Uhr Freitag: geschlossen, außer am 21. Februar: 10 – 15 Uhr |
Wähler, die einen Wahlschein beantragen, können dies auch per E-Mail an briefwahl@kiel.de. Wahlbriefe sind portofrei und müssen vor dem Wahltag an die Gemeindewahlbehörde zurückgesendet werden. Mit einem Wahlschein kann am Wahltag außerdem in einem anderen Wahlbezirk innerhalb des Wahlkreises gewählt werden.
Barrierefreies Wählen
Besonders wichtig ist, dass auch blinde und sehbehinderte Wähler während der Bundestagswahl selbstständig ihre Stimme abgeben können. Laut Bundeswahlleiterin stehen Stimmzettelschablonen zur Verfügung, die in verschiedenen Formaten bereitgestellt werden, um den Wählern bei der Stimmabgabe zu helfen. Diese Schablonen sind seit den Wahlen 2002 und 2004 bundesweit verfügbar und kostenfrei.
Wähler können die Schablonen über die bundesweite Hotline des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands e.V., telefonisch erreicht unter 01805 666456, anfordern. Die Bereitstellung dieser Hilfsmittel zeigt das Engagement, allen Bürgern eine Teilnahme an der demokratischen Ausübung des Wahlrechts zu ermöglichen.
Insgesamt versprechen die Vorbereitungen in Kiel einen reibungslosen Prozess zur Wahlteilnahme und sorgen dafür, dass die Bürger in der Landeshauptstadt gut informiert und gerüstet an der Bundestagswahl teilnehmen können.