Kiel

Kiels Grundsteuerbescheide 2025: Besorgnis und Klarheit für Eigentümer!

Die Stadt Kiel hat am 11. Januar 2025 mit dem Versand der Grundsteuerbescheide für das laufende Jahr begonnen. Rund 72.000 Grundstückseigentümer in der Landeshauptstadt erhalten somit ihre Bescheide, die neue Klarheit über die zu zahlenden Beträge nach der umfassenden Grundsteuerreform bieten. Diese Reform gilt als eine der größten Steuerreformen der letzten Jahrzehnte und ist bereits weit fortgeschritten.

Die Veränderungen in Kiel sind signifikant: Der Hebesatz für die Grundsteuer B wurde von 500 auf 565 Prozent erhöht. Trotz dieser Erhöhung wird das Grundsteueraufkommen voraussichtlich bei etwa 42 Millionen Euro bleiben. Dies liegt an der Neubewertung der Grundstücke, die das zuständige Finanzamt vorgenommen hat. Christian Zierau, Kämmerer der Stadt Kiel, hat bereits damit gerechnet, dass nach dem Versand der Bescheide viele Anfragen an das Amt für Finanzwirtschaft gestellt werden. Er bittet die Bürger um Geduld in dieser hoch ausgelasteten Zeit.

Hintergrund der Grundsteuerreform

Die neue Grundsteuerveranlagung beruht auf einem Konzept, das dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018 Rechnung trägt. Dieses hatte Teile der bisherigen Einheitsbewertung für verfassungswidrig erklärt, was eine grundlegende Reform der Berechnung notwendig machte. Ab dem 1. Januar 2025 werden die Steuerpflichtigen nicht mehr auf Basis veralteter Werte besteuert, sondern müssen sich an neuen Bewertungsansätzen orientieren, die individuell für jedes Grundstück ermittelt werden.

Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt nun durch die Multiplikation des Grundsteuermessbetrags mit dem von den Kommunen festgelegten Hebesatz in Prozent. Der Hebesatz wirkt sich direkt auf die Höhe der zu zahlenden Steuer aus. Ein Beispiel: Bei einem Grundsteuermessbetrag von 100 Euro und einem Hebesatz von 400 Prozent beträgt die Grundsteuer 400 Euro.

Änderungen in anderen Kommunen

In anderen Städten Schleswig-Holsteins, wie Bad Soden-Salmünster, wurden die Hebesätze bereits gesenkt, um den Anforderungen der Grundsteuerreform gerecht zu werden. So fiel der Hebesatz für die Grundsteuer A von 490 auf 339 Prozent, während der Hebesatz für die Grundsteuer B von 490 auf 455 Prozent sank. Diese Anpassungen sollen den Bürgern Klarheit verschaffen und das geplante Steueraufkommen für 2025 sichern.

Das Finanzministerium Schleswig-Holsteins hat den Kommunen Empfehlungen für die Hebesätze für Grundsteuer A und B zugesendet, um eine Stabilität im sektoralen Grundsteueraufkommen zu gewährleisten. Die Kommunen haben dabei die Hebesatzautonomie, um ihre Finanzlage und individuellen Anforderungen zu berücksichtigen. Ziel dieser Maßnahmen ist, durch die Reform eine rechtmäßige Verteilung der Steuerlast zu erreichen, ohne zusätzliche Einnahmen für die Kommunen zu schaffen.

Die Stadt Kiel hat auf ihrer Website umfassende Informationen zur Grundsteuerreform bereitgestellt, einschließlich eines FAQ-Bereichs, der häufig gestellte Fragen zur Reform beantwortet. Damit möchte die Stadt für Transparenz sorgen und den Bürgern helfen, sich im Dschungel der neuen Regelungen besser zurechtzufinden. Insbesondere wird auf die Unterschiede in den Abgaben für Gewerbe und Wohngrundstücke hingewiesen. Während für Gewerbetreibende ein Rückgang der Grundsteuer um 49 Prozent zu erwarten ist, wird bei Wohngrundstücken im Durchschnitt mit einer Erhöhung von etwa 12 Prozent gerechnet.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
kn-online.de
Weitere Infos
schleswig-holstein.de
Mehr dazu
badsoden-salmuenster.de

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