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Skandalspiel von Köpenick: Union, Kiel und St. Pauli ziehen vor Gericht!

In einem kontroversen Fall im deutschen Fußball haben Holstein Kiel und der FC St. Pauli Berufung gegen ein Urteil im sogenannten „Skandalspiel von Köpenick“ eingelegt. Diese Entscheidung wurde am Mittwoch vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) bestätigt, nachdem SID angefragt hatte. Die beiden abstiegsgefährdeten Klubs schließen sich damit der Union Berlin an, die ebenfalls gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts vorgeht.

Der DFB wertete das Ligaspiel zwischen Union Berlin und dem VfL Bochum, das am 14. Dezember stattfand und regulär 1:1 endete, nachträglich mit 0:2 für die Gäste aus Bochum. Diese Entscheidung erfolgte nach einer mündlichen Verhandlung aufgrund eines Vorfalls, bei dem Bochums Torhüter Patrick Drewes von einem Feuerzeug getroffen wurde, das aus der Berliner Fankurve geworfen worden war. Drewes musste das Spiel daraufhin abbrechen, was zu heftiger Kritik und einem Einspruch von Union Berlin führte.

Rechtsweg und weitere Schritte

Union-Präsident Dirk Zingler äußerte sich kritisch zu dem Urteil und beschuldigte den DFB, seine eigene Rechtsordnung verletzt zu haben. Die Entscheidung über das weitere Verfahren liegt nun beim DFB-Bundesgericht, das prüfen wird, ob das Verfahren schriftlich oder in einer mündlichen Verhandlung fortgesetzt wird. Das Bundesgericht hat die Möglichkeit, Kiel und St. Pauli in das Verfahren einzubeziehen, sofern diese ein „unmittelbares berechtigtes Interesse“ nachweisen können.

Eine mögliche Verhandlung könnte frühestens im Februar stattfinden, abhängig von der Prüfung der schriftlichen Begründungen der Vereine. Die Sportgerichtsbarkeit des DFB, die Streitigkeiten zwischen dem Verband und seinen Mitgliedern regelt, hat in diesem Fall eine zentrale Rolle gespielt. Sie umfasst mehrere Organe, darunter den Kontrollausschuss als Anklagebehörde sowie das DFB-Sportgericht und das DFB-Bundesgericht als Rechtsmittelinstanz.

Kontext der Sportgerichtsbarkeit

Der DFB hat klare Regeln, die bei Verstößen gegen die verbandseigenen Regelwerke zur Anwendung kommen. Neben der rechtlichen Aufarbeitung solcher Vorfälle unterstützt der DFB jährlich soziale Projekte durch Spenden, deren Höhe mindestens der Höhe der angefallenen Geldstrafen entspricht. Die Verteilung dieser Spenden wird in der letzten Sitzung des DFB-Präsidiums des jeweiligen Kalenderjahres diskutiert.

Der Ausgang dieses Verfahrens bleibt abzuwarten. Sowohl die betroffenen Klubs als auch die Fußballgemeinschaft beobachten die Situation gespannt.

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Beste Referenz
ran.de
Weitere Infos
t-online.de
Mehr dazu
dfb.de

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