Schleswig-Holstein

Kieler Gerichtsurteil: Janssen kämpft um Millionen-Schadenersatz!

Das Landgericht Kiel hat am 18. Februar 2025 entschieden, dass Barbara Janssen, die ehemalige Inhaberin der Friesenhof-Mädchenheime, keinen Anspruch auf Schadenersatz gegen das Land Schleswig-Holstein hat. Sie hatte mehr als zwei Millionen Euro gefordert, was dem damaligen Wert ihrer Einrichtung entsprechen sollte. Am 3. Juni 2015 entzog das Landesjugendamt der Friesenhof Einrichtung die Betriebserlaubnis aufgrund von Kindeswohlgefährdung, was schließlich auch zur Insolvenz Janssens zwei Tage später führte.

Das Verwaltungsgericht Schleswig hatte später festgestellt, dass der Entzug der Betriebserlaubnis rechtswidrig war. Dennoch wies das Landgericht darauf hin, dass Janssen nach dem Entzug der Erlaubnis sofort Widerspruch hätte einlegen müssen, was sie unterließ. In der Verhandlung wurden die öffentlichen Vorwürfe wegen Missständen in den Heimen als Ursache für den Wertverlust ins Spiel gebracht; das Land argumentierte, dass diese Vorwürfe weitreichendere Auswirkungen hatten als der Entzug selbst.

Die Entwicklung der Friesenhof-Mädchenheime

Barbara Janssen betrieb über 15 Jahre mehrere Mädchenheime in Dithmarschen, die Mädchen aus schwierigen Verhältnissen aufnahmen. In den Jahren vor der Schließung häuften sich die öffentlichen Vorwürfe gegen die Einrichtung, darunter Berichte über Gewalt und Erniedrigungen. Diese Vorwürfe führten zu einem wachsenden Misstrauen gegenüber der Einrichtung und einer zunehmenden Kontrolle durch das Landesjugendamt, das schließlich zum Entzug der Betriebserlaubnis führte.

Die wirtschaftliche Situation des Friesenhofs hatte sich bis dahin jedoch positiv entwickelt. In den Jahren 2011 bis 2013 stiegen die Umsätze von 2,75 Millionen Euro auf 3,32 Millionen Euro. Trotz der kritischen Situation des Friesenhofs wurde ein geplantes Verkaufsangebot von etwa zwei Millionen Euro angestrebt. Diese Zahl stellte sich jedoch als unrealistisch heraus, nachdem die Betriebsfähigkeit durch die Maßnahmen des Landesjugendamtes in Frage gestellt wurde.

Kritik und politische Reaktionen

Die Entscheidung des Gerichts wirft zentrale Fragen zur Rolle staatlicher Einrichtungen in der Jugendhilfe auf. In der Vergangenheit war der Friesenhof auf die Betreuung verhaltensauffälliger Mädchen spezialisiert, was ihn zu einer wichtigen Institution in der Region machte. Die Schließung und der darauf folgende rechtliche Streit haben nicht nur weitreichende Konsequenzen für die betroffenen Mädchen, sondern auch für die wirtschaftliche Existenz von Janssen persönlich.

Die parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) des schleswig-holsteinischen Landtages hat die Vorgänge rund um den Friesenhof ebenfalls untersucht und kritische öffentliche Reaktionen aufgegriffen, die auf die Notwendigkeit einer transparenten und verantwortungsvollen Handhabung im Bereich der Jugendhilfemaßnahmen hinweisen.

Barbara Janssen hat nun einen Monat Zeit, um Berufung gegen das Urteil einzulegen, was den Fortgang der rechtlichen Auseinandersetzung und die endgültige Klärung ihrer Ansprüche gegen das Land Schleswig-Holstein beeinflussen könnte. Das Urteil des Landgerichts ist somit von erheblicher Bedeutung sowohl für die rechtliche Kontrolle staatlichen Handelns als auch für die Zukunft der Jugendhilfe in Schleswig-Holstein.

Für weitere Details zu diesem Fall lesen Sie die Berichte von NDR, Graf Kerssenbrock und Google.

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ndr.de
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grafkerssenbrock.com

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