Lübeck

Bundestagswahl 2025: Jetzt Plakate aufstellen und Briefwahl beantragen!

Mit großer Spannung blicken die Lübecker Bürger auf die bevorstehenden Bundestagswahlvorbereitungen, die am 12. Januar 2025 offiziell ihren Anfang nehmen. Wie hl-live.de berichtet, dürfen die Parteien und Kandidaten seit dem letzten Samstag ihre Wahlplakate aufstellen. Die genaue Liste der zugelassenen Bewerber ist jedoch noch unklar.

Ab Montag, dem 13. Januar, können die Wahlberechtigten zudem ihre Briefwahl beantragen. Der Projektleiter Wahlen bei der Stadtverwaltung Lübeck, Lutz Dabelstein, betont die Wichtigkeit der Vorbereitungsarbeiten, die im sechswöchigen Vorfeld zur Wahl stattfinden. Ein zentrales Element ist die Feststellung des Wählerverzeichnisses, welches am heutigen Sonntag offiziell getroffen wird.

Wichtige Fristen und Daten

Der Versand der Wahlbenachrichtigungen beginnt ebenfalls am Montag. Wähler, die bis zum 1. Februar keine Benachrichtigung erhalten haben, sind aufgefordert, sich beim Wahlbüro zu melden. Die genauen Details zum Erscheinungsbild des Wahlzettels sind zum jetzigen Zeitpunkt noch ungewiss.

Einzelbewerber und Parteien haben bis zum 20. Januar um 18 Uhr Zeit, ihre Kandidatur einzureichen. Für das Einreichen sind 200 Unterschriften von Wahlberechtigten erforderlich. Eine wichtige Sitzung des Wahlausschusses ist für den 24. Januar um 9 Uhr angesetzt, bei der die Zulassungen besprochen werden. Nach der Sitzung haben die Beteiligten eine Woche lang die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Am 29. Januar stehen dann die endgültigen Namen auf dem Stimmzettel fest, und der Druck sowie der Versand an die Briefwähler werden organisiert.

Ab dem 3. Februar können die Wähler ihre Stimmen bereits im Wahlbüro und den Bürgerservicebüros abgeben. Die Wahllokale sind schließlich am Sonntag, den 23. Februar 2025, von 8 bis 18 Uhr geöffnet, um der Bevölkerung die Stimmabgabe zu ermöglichen.

Kandidatur und Unterstützung

Zusätzlich gilt die Regelung, dass Wahlberechtigte bis zu 18 Tage nach der Ausschreibung der Wahl Vorschläge für Kandidierende beim Wahlvorstand einreichen können, wie jav.info detailliert erklärt. Die Vorschläge müssen in eine Liste eingetragen werden, die die Namen der Kandidierenden sowie die Unterschriften ihrer Unterstützer umfasst. Jeder Wahlvorschlag bedarf der Unterschrift von mindestens 1/20 der Wahlberechtigten.

Die Prüfung der eingegangenen Wahlvorschläge erfolgt durch den Wahlvorstand, wobei darauf geachtet wird, dass jeder Wähler nur eine Person unterstützen kann. Die geprüften Listen müssen spätestens fünf Arbeitstage vor dem ersten Wahltag veröffentlicht werden.

Die Teilnahme an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag ist für alle wahlberechtigten Deutschen, die im Inland im Wählerverzeichnis eingetragen sind, möglich. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht in Deutschland angemeldet sind, benötigen eine spezielle Eintragung, die sie bei der zuständigen Gemeindebehörde beantragen können, was auf bundeswahlleiterin.de zu finden ist.

Die Frist für die Antragstellung endet am 7. September 2025, vorausgesetzt, die Bundestagswahl findet am 28. September 2025 statt. Bei einer vorgezogenen Wahl können die Fristen durch eine Rechtsverordnung vom Bundesministerium des Innern und für Heimat geregelt werden.

Für alle interessierten Bürger gibt es umfassende Informationen zur Wahl auf der Webseite www.luebeck.de.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
hl-live.de
Weitere Infos
jav.info
Mehr dazu
bundeswahlleiterin.de

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