Lübeck

Gleichstellung in Lübeck: Aktionspläne gegen Gewalt und für Vielfalt!

Am 18. Januar 2025 fand im Übergangshaus in Lübeck ein wichtiger Beteiligungsworkshop mit dem Titel „Mehr Gleichstellung und weniger Gewalt“ statt. Organisiert vom Frauenbüro der Hansestadt Lübeck, wurde dieser Workshop von etwa 80 Lübecker:innen besucht, die sich gemeinsam mit den Herausforderungen von Geschlechtergerechtigkeit auseinandersetzten. Ziel war die Entwicklung von zwei spezifischen Aktionsplänen: einem für Gleichstellung, der die Förderung von Geschlechtergerechtigkeit und eine queerfreundliche Stadt anstrebt, sowie einem Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, der den Schutz von Frauen vor Gewalt und die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in Lübeck zum Inhalt hat.

Während der Veranstaltung wurden verschiedene Handlungsfelder für Geschlechtergerechtigkeit identifiziert. Arbeitsgruppen, darunter auch eine Kinder- und Jugendgruppe, erarbeiteten Ideen und konkrete Maßnahmen für die zukünftigen Aktionspläne. Die Teilnehmer:innen äußerten durchweg positive Rückmeldungen zur Zusammenarbeit und der Vielfalt der Vorschläge. Die Ergebnisse des Workshops sollen in Fachgesprächen und Foren weiterentwickelt werden, mit dem Ziel, im Sommer konkrete Maßnahmen für Lübeck vorzustellen.

Umsetzung der Istanbul-Konvention

Der Aktionsplan zur Istanbul-Konvention baut auf einem bedeutenden internationalen Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen auf, das von Deutschland 2017 unterzeichnet wurde. Diese Konvention verpflichtet die Unterzeichnerstaaten zur Verankerung von Geschlechtergleichstellung in ihren Rechtssystemen und zur Ergreifung umfassender Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Schutz und Sanktion. In Deutschland trat die Konvention 2018 in Kraft. Lübeck hat bereits 2019 der Europäischen Charta für Gleichstellung beigetreten und sich zur Erstellung und Evaluation entsprechender Aktionspläne verpflichtet, Lübeck.de berichtet.

Die Istanbul-Konvention legt in Artikel 4 fest, dass alle Maßnahmen für Betroffene diskriminierungsfrei sein müssen, unabhängig von Alter, Sprache, Herkunft, Religion oder Behinderung. Artikel 7 fordert einen umfassenden und koordinierten politischen Ansatz, um wirksame Antworten auf die Gewalt gegen Frauen zu geben. Zudem werden in den Artikeln 12 bis 15 Maßnahmen zur Prävention und zur Förderung der Bewusstseinsbildung beschrieben, die notwendig sind, um Rollenzuweisungen für Frauen und Männer abzubauen und Gewalt zu verhindern. Frauen gegen Gewalt hebt hervor, dass auch spezialisierte Hilfsdienste für alle Betroffenen zugänglich sein müssen.

Die Bedeutung für geflüchtete Frauen

Die Istanbul-Konvention hat auch spezielle Relevanz für geflüchtete Frauen. Artikel 60 der Konvention erkennt Gewalt gegen Frauen aufgrund des Geschlechts als Asylgrund an. Dies bedeutet, dass Geschlechtsspezifische Gewalt in Asylverfahren oft unter dem Merkmal „Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe“ eingeordnet wird. Die Bundesstelle für Migration und Flüchtlinge führt Befragungen durch, um den Schutz geflüchteter Frauen im Kontext geschlechtsspezifischer Gewalt zu gewährleisten. Laut Frauen gegen Gewalt haben betroffene Frauen insgesamt Anspruch auf weibliche Anhörerin und Sprachmittlerin, um ihre Rechte bei Asylverfahren durchzusetzen.

Die Istanbul-Konvention fordert zudem, dass geschlechtsspezifische Verfolgung, wie etwa Gewalt in Partnerschaften, als flüchtlingsrelevante Verfolgung anerkannt wird. Dies schließt auch die Gewährleistung eines eigenständigen Aufenthaltsrechts für von Gewalt betroffene Personen ein – ein Punkt, der in der deutschen Gesetzgebung weiterhin verbessert werden muss. Die Verankerung dieser Konvention in den nationalen Rechtssystemen ist entscheidend, um wirksamen Schutz für Frauen und Mädchen in Deutschland sowie in Lübeck zu gewährleisten.

Für Lübeck stehen nun die nächsten Schritte an, um die erarbeiteten Ergebnisse und Maßnahmen auch in die Praxis umzusetzen. Die Stadtverwaltung wird eng mit verschiedenen Akteuren zusammenarbeiten, um die vorgeschlagenen Aktionspläne zu evaluieren und zu konkretisieren.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
luebeck.de
Weitere Infos
frauen-gegen-gewalt.de
Mehr dazu
frauen-gegen-gewalt.de

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