
Am 29. Januar 2025 sind umfangreiche Informationen zur bevorstehenden Bundestagswahl online verfügbar. Die Hansestadt Lübeck bietet dazu zwei kostenfreie Informationsveranstaltungen an, die sich an alle interessierten Bürger:innen richten, die mehr über den Wahlablauf, Wahlorte sowie die Kandidaten und Parteien erfahren möchten. Diese Veranstaltungen sind in Kooperation mit dem Frauenbüro der Hansestadt Lübeck, Nachbarschaftsbüros und der Stadtbibliothek entstanden und sollen dazu beitragen, das Wissen über das Wahlsystem und die Abläufe der Wahl zu vertiefen. Insbesondere die neue Regelung zur Zweitstimmendeckung wird dabei von Bedeutung sein.Lübeck berichtet, dass die erste Veranstaltung am Montag, den 3. Februar 2025, in der Aula der VHS Falkenplatz von Dr. Anne Metten von der Uni Kiel geleitet wird. Die Veranstaltung findet von 19.30 bis 21 Uhr statt und der Eintritt ist frei. Zur gleichen Zeit präsentiert auch Petra Schmittner vom Frauenbüro der Hansestadt Lübeck in der Stadtbibliothek relevante Informationen.
Die Bundestagswahl 2025 wird im Rahmen des Wahlsystems der personalisierten Verhältniswahl durchgeführt. Dieses System ermöglicht es den Wähler:innen, zwei Stimmen abzugeben: die Erststimme für einen Direktkandidaten im Wahlkreis und die Zweitstimme für die Landesliste einer Partei. Dies bedeutet, dass die Gewinner:innen der 299 Wahlkreise nicht mehr automatisch in den Bundestag einziehen, sondern dass das Direktmandat vom Ergebnis der Zweitstimmen gedeckt sein muss. Dies ist eine wesentliche Änderung gegenüber dem bisher geltenden Verfahren und ist Teil der Wahlrechtsreform, die mit dem Gesetz vom 8. Juni 2023 eingeführt wurde.Bundeswahlleiterin erläutert, dass die Berechnung der Sitzverteilung nun nach dem Verfahren Sainte-Laguë/Schepers erfolgt.
Wahlrechtsreform und ihre Auswirkungen
Ein zentrales Merkmal der Reform ist die Einführung der Zweitstimmendeckung. Diese Neuerung erhöht die Bedeutung der Zweitstimme für die Sitzverteilung im Bundestag erheblich. Parteien, die weniger als 5 % der Zweitstimmen erhalten, sind nicht an der Sitzverteilung beteiligt, es sei denn, sie haben in mindestens drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen erreicht. Diese Regelung folgt einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, das am 30. Juli 2024 entschied, dass die vorherige 5 %-Sperrklausel gegen das Grundgesetz verstößt. Die Neuregelung ist also vorübergehend, bis eine endgültige Fassung beschlossen werden kann.Bundestagswahl BW führt dies weiter aus und beschreibt, wie die Oberverteilung der Sitze entsprechend den Zweitstimmen erfolgt, bevor die Sitze aus der Unterverteilung in der Reihenfolge der Erststimmenanteile vergeben werden.
Die Anzahl der Sitze im Bundestag wird künftig gesetzlich auf 630 Mitglieder festgelegt, was eine Anpassung gegenüber der bisherigen Praxis darstellt, in der oft mehr als 700 Abgeordnete im Bundestag saßen. Diese Reform soll zu einer klareren und gerechteren Sitzverteilung führen. Die Forderung nach einer engeren Verbindung zwischen Wähler:innen und deren gewählten Repräsentant:innen bleibt hierbei im Vordergrund. Lübeck sowie andere Informationsquellen unterstützen die Bürger:innen aktiv dabei, sich auf die bevorstehende Wahl vorzubereiten und geben wertvolle Einblicke in die neuen Abläufe und Regelungen der Bundestagswahl 2025.