
Die Grundsteuerreform, die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, wird bedeutende Änderungen für Grundstückseigentümer in Deutschland mit sich bringen. Diese Reform wurde notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht im April 2018 feststellte, dass die bisherigen Berechnungen der Grundsteuer auf veralteten Werten beruhten. Der Bayerische Landtag verabschiedete am 23. November 2021 das Bayerische Grundsteuergesetz, welches die neuen Rahmenbedingungen festlegt, unter denen die Grundsteuer künftig erhoben wird.
In Lübeck wird es keine Zahlungsforderungen vor März 2025 geben. Nach Angaben von hier-luebeck.de sind alle bisherigen Grundsteuerbescheide bis zum 31. Dezember 2024 aufgehoben. Bis zur Bekanntgabe der neuen Bescheide sind Eigentümer nicht zur Zahlung verpflichtet und sollten auch keine freiwilligen Einzahlungen leisten. Die Stadt empfiehlt die Nutzung des SEPA-Lastschriftverfahrens zur Bezahlung der zukünftigen Grundsteuer.
Änderungen der Grundsteuerberechnung
Die Reform bringt eine Neubewertung der Grundstücke mit sich, wobei die zukünftige Grundsteuer auf der Fläche von Grundstücken und Gebäuden basieren wird. Dies könnte dazu führen, dass die neuen Grundsteuermessbeträge entweder höher oder niedriger ausfallen als die bisherigen Beträge. In Ingolstadt haben alle Grundstückseigentümer im Rahmen dieser Reform eine Grundsteuererklärung zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. April 2023 abgeben müssen. Die neuen Grundsteuermessbescheide werden ab dem 13. Januar 2025 versandt, und die Stadt Ingolstadt wird ab diesem Datum die Grundsteuer neu berechnen, um sicherzustellen, dass das Gesamtaufkommen nicht sinkt, wie ingolstadt.de berichtet.
Wichtig für Eigentümer ist, dass sie trotz eventueller Widersprüche zur Festsetzung der Grundsteuer verpflichtet sind, die Steuer in der festgelegten Höhe zu zahlen. Ein Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids eingereicht werden und sollte schriftlich oder elektronisch erfolgen – eine einfache E-Mail ist nicht zulässig.
Wichtige Fristen und Empfehlungen
Da die Versendung der neuen Grundsteuerbescheide erst nach dem 31. Dezember 2024 beginnt, sollten Eigentümer ihre Daueraufträge bis zur Bekanntgabe aussetzen. Überweisungen, die vor der Ausstellung der neuen Bescheide getätigt werden, werden zurückerstattet, und es ist nicht möglich, eingehende Zahlungen mit zukünftigen Grundsteuerbeträgen zu verrechnen. Das Finanzamt Ingolstadt hat zudem alle Grundstücke in der Stadt neu bewertet, was einen wichtigen Bestandteil der Umsetzung der Reform darstellt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die bevorstehende Grundsteuerreform sowohl eine Herausforderung als auch eine Chance für Grundstückseigentümer darstellt. Um optimal vorbereitet zu sein, sollten alle betroffenen Eigentümer die anstehenden Änderungen aufmerksam verfolgen und sich rechtzeitig über ihre neuen Verpflichtungen informieren. Weitere Informationen sind auf den Webseiten von hier-luebeck.de und ingolstadt.de verfügbar.