
In Lübeck hat sich ein spektakulärer Einbruch ereignet, bei dem Hunderte Schließfächer der Deutschen Bank aufgebrochen wurden. Laut Bild beläuft sich der Gesamtschaden auf etwa 18 Millionen Euro, was weit über den anfänglich geschätzten 10 Millionen Euro liegt. Bisher sind 371 Geschädigte gemeldet, darunter Leute aus verschiedenen sozialen Schichten.
Ein besonders tragischer Fall ist der des 86-jährigen Immobilienunternehmers Hans K. aus Timmendorfer Strand. Er hatte 20 Kilogramm Goldbarren im Wert von 1,5 Millionen Euro in seinem Schließfach deponiert. Hans K. äußerte scharfe Kritik an der Deutschen Bank, die seiner Meinung nach den betroffenen Kunden gegenüber gleichgültig agiert. Unter den Opfern ist auch eine alleinerziehende Mutter, die durch den Einbruch alles verloren hat. Der Gastronom Nikar Jasim (37) gibt an, rund 100.000 Euro verloren zu haben, darunter Hochzeitsgeschenke aus Gold und Bargeld.
Details des Einbruchs
Der Einbruch ereignete sich in der Nacht vom 20. auf den 21. Dezember 2024, als unbekannte Täter 326 Schließfächer aufbrachen. Unbemerkt von der Bankleitung konnten die Täter gewaltsam in den Tresorraum eindringen, der zu den größten der Umgebung gehört. Laut anwalt.de stieß die Alarmanlage erst am frühen Samstagmorgen an und war zuvor nicht aktiviert worden, was die Eindringlinge begünstigte.
In der Schließfachanlage der Deutschen Bank fehlen, wie bereits erwähnt, Sicherheitsvorkehrungen wie Kameras und Bewegungsmelder. Kritisiert wird außerdem, dass die Bank keine Grundversicherung für Kunden abgeschlossen hat, was bedeutet, dass Entschädigungen für betroffene Kunden nur im Rahmen von eigenen Schrankinhaltsversicherungen möglich sind.
Ermittlungen und rechtliche Folgen
Die Polizei hat mittlerweile eine Sonderermittlungsgruppe gegründet und sucht nach vier vermummten Tätern, die sich nach Geschäftsschluss in der Bank einsperren ließen. Ein Zeuge berichtete von zwei Männern, die sich in einem schwarzen Mercedes auffällig verhalten haben. Um weitere Informationen zu erhalten, wurden Fotos von gestohlenem Schmuck veröffentlicht und die Bevölkerung um Mithilfe gebeten.
Laut einem Urteil des OLG Düsseldorf sind Banken verpflichtet, Schließfächer entsprechend zu sichern. Das bedeutet, dass Zugangskontrollen und Überprüfungen der Zugangsberechtigung erforderlich sind. Eine Pflichtverletzung liegt vor, wenn Banken nach einem Einbruch keine ausreichenden Maßnahmen ergreifen, um künftige Einbrüche zu vermeiden, so ra-kotz.de.
Operative Mängel könnten die Deutsche Bank teuer zu stehen kommen, da Schadensersatzansprüche für die Geschädigten bis zum 31. Dezember 2027 geltend gemacht werden können. Kunden mit einer Rechtsschutzversicherung werden derzeit gesucht, um mögliche Klagen gegen die Bank einzuleiten. Der Sprecher der Deutschen Bank hat Bedauern über die Vorfälle geäußert und betont, dass man eng mit dem Versicherer zusammenarbeitet, um den Opfern zu helfen.