
Am Mittwoch, dem 05. März 2025, findet in Lübeck die Wahl neuer Mitglieder für den Beirat für Menschen mit Behinderung statt. Die Wahl wird um 17:00 Uhr in der Musik- und Kongresshalle (MUK) abgehalten. Alle wahlberechtigten Lübecker sind eingeladen, ihre Stimme abzugeben. Ziel des Behindertenbeirats ist es, die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen zu verbessern, Barrieren abzubauen und deren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern.
Die Wahlbeteiligung wird als entscheidend erachtet, um die Rechte und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Interessierte, die im Beirat mitwirken möchten, können sich bis zum 21. Februar 2025 per E-Mail bewerben. Bei der Bewerbung sind Angaben wie Name, Adresse, Grad der Behinderung (GdB) mit Nachweis, Kontaktdaten sowie eine kurze Begründung für die Mitwirkung erforderlich, wie hl-live.de berichtet.
Barrierefreies Wählen
Das Thema barrierefreies Wählen gewinnt zunehmend an Bedeutung, wie auch das Beispiel von Barbara Fickert zeigt. Sie wählt seit einigen Jahren per Briefwahl, da ihr früherer Versuch, im Wahllokal zu wählen, durch Schwierigkeiten beeinträchtigt wurde. Trotz der Begleitung durch ihren Partner erhielt sie einmal die Information, dass diese Unterstützung mit dem Wahlgeheimnis unvereinbar sei. Daraufhin nutzt Fickert das Risiko über das Falschsetzen des Kreuzes und wünscht sich eine bessere Möglichkeit zur Wahl.
Fickert und ihre Mitstreiterin Gersdorff betonen die Wichtigkeit des Gangs ins Wahllokal als Zeichen politischer Teilhabe. Dennoch kritisieren sie, dass Assistenz in der Wahlkabine nicht erlaubt ist. Diese Regelung empfinden sie als Entmündigung, da sie darunter leiden, dass ihre Möglichkeit zur aktiven Teilnahme an Wahlen stark eingeschränkt ist. Gersdorff erinnerte sich beispielsweise an unangenehme Gespräche mit der Wahlleiterin über die Notwendigkeit von Assistenz, was den Eindruck vermittelte, Menschen mit Behinderungen seien leichter beeinflussbar, wie aktion-mensch.de darstellt.
Hilfsangebote für Blinde und Sehbehinderte
Besonders für blinde und sehbehinderte Wähler gibt es zahlreiche Hilfsangebote, um die Stimmabgabe zu erleichtern. Seit der Bundestagswahl 2002 sind beispielsweise Stimmzettelschablonen verfügbar, die kostenlos von den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) ausgegeben werden. Diese Schablonen ermöglichen es, den Stimmzettel eigenständig auszufüllen, wobei die Kosten für die Herstellung von der Bundesregierung erstattet werden, wie die bundeswahlleiterin.de informiert.
Die Schablonen sind so gestaltet, dass sie in der rechten oberen Ecke gelocht oder abgeschnitten sind und eine passende Aussparung für den Stimmzettel haben. Informationen zur Nutzung der Schablone liegen in verschiedenen Formaten vor, z.B. in Punktschrift und Großdruck. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Selbstständigkeit blinder und sehbehinderter Wähler am Wahltag sicherzustellen, sei es in der Wahlkabine oder per Briefwahl.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die anstehenden Wahlen in Lübeck sowohl für Menschen mit Behinderungen als auch für blinde und sehbehinderte Wähler die politische Teilhabe fördern sollen. Dabei bleibt die Schaffung barrierefreier Wahllokale und eine differenzierte Unterstützung bei der Stimmabgabe für alle Wahlberechtigten von großer Bedeutung.