Schleswig-Holstein

Neue Expertin für Düngung: Makowski stärkt Landwirtschaft in SH!

Seit dem 1. November 2024 ist Hanna Makowski die neue Referentin für Düngung bei der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein. Mit 32 Jahren bringt sie nicht nur frische Perspektiven, sondern auch umfassende Qualifikationen in diese wichtige Position ein. Geboren und aufgewachsen in Eckernförde, hat sie ihr Agrarwissenschaften-Studium an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel erfolgreich abgeschlossen. Zuvor erwarb sie praktische Kenntnisse durch eine Ausbildung zur Landwirtin und kann somit auf acht Jahre Erfahrung in der Landwirtschaft zurückblicken.

In ihrer neuen Rolle setzt sich Makowski zum Ziel, Landwirte in Düngungsfragen beratend zu unterstützen. Sie plant, praxisnahe Erfahrungen mit wissenschaftlichem Know-how zu kombinieren, um zukunftsorientierte Lösungen zu entwickeln. Dies ist besonders bedeutend angesichts der aktuellen Anforderungen und Herausforderungen in der Landwirtschaft.

Beratungsangebot der Landwirtschaftskammer

Die Landwirtschaftskammer bietet ein breites Spektrum an Beratungsdiensten an. Neben der Düngung zählen auch Ausbildungsberatung für grüne Berufe, Unternehmensberatung, Pflanzenschutzberatung und Innovationsberatung zu den zentralen Themenbereichen. Diese Beratungsangebote zielen darauf ab, Landwirte umfassend zu unterstützen, um die wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen der heutigen Zeit zu meistern und eine nachhaltige Produktionsweise zu fördern. Kontaktinformationen für die Kammer sind unter +49 4331 9453-0 verfügbar, während Makowski direkt unter der Telefonnummer 0 43 31-94 53-353 oder per E-Mail an hmakowski@lksh.de erreichbar ist.

Ein wichtiger Aspekt der Düngung, der in Schleswig-Holstein besondere Beachtung findet, ist die Düngebedarfsermittlung. Vor dem Einsatz von Nährstoffen über 50 kg/ha N oder 30 kg/ha P2O5 muss der Düngebedarf für jede Bewirtschaftungseinheit genau ermittelt werden. Dies erfolgt unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren, wie der Humusgehalt des Bodens und den Nmin-Gehalt. Solche präzisen Daten sind unerlässlich, um sicherzustellen, dass der Düngemitteleinsatz sowohl effizient als auch umweltgerecht erfolgt.

Vorgaben und Regelungen

Die Vorgaben zur Stickstoff-Düngebedarfsermittlung sind klar geregelt. Entscheidend für die Berechnung sind unter anderem das Ertragsniveau der letzten fünf Jahre und die N-Nachlieferung aus organischer Düngung. Innerhalb von speziellen N-Kulissen gilt es, 20 % vom ermittelten N-Bedarfswert abzuziehen, um den spezifischen Bedingungen Rechnung zu tragen.

Darüber hinaus ist die Dokumentation von Düngemaßnahmen unerlässlich. Beispielsweise müssen N-Düngezuschläge, die in Ausnahmefällen zulässig sind, detailliert erfasst werden. Das Maximum liegt hier bei 15 kg N/ha oder 10 % des Düngebedarfs, um negative Auswirkungen auf die Stickstoffbilanz zu verhindern. Die Richtlinien verlangen auch, dass alle Düngemaßnahmen Vor-Ort-Kontrollen standhalten müssen.

Ein vertieftes Verständnis der Düngung ist nicht nur für die Ertragsoptimierung, sondern auch für den Gewässerschutz von Bedeutung. Daher steht die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein Landwirten beratend zur Seite, um eine verantwortungsvolle und nachhaltige Praxis zu fördern, die den Anforderungen der Gesellschaft gerecht wird und gleichzeitig die natürlichen Ressourcen schont. Das Engagement von Fachleuten wie Hanna Makowski ist hierbei von wesentlicher Bedeutung.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
bauernblatt.com
Weitere Infos
lksh.de
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