Neumünster

Wettbewerb „20 für 20“ startet: Vereine können 20.000 Euro gewinnen!

Der Wettbewerb „20 für 20“ der Sparkasse Südholstein geht in die neunte Runde und bietet erneut eine großzügige Förderung von insgesamt 20.000 Euro für 20 Vereine und gemeinnützige Institutionen. Vom 3. Februar bis zum 2. März 2025 können sich Vereine aus dem Geschäftsgebiet der Sparkasse für diesen Wettbewerb bewerben. Bewerbungen sind über die Website www.spk-suedholstein.de/20fuer20 möglich.

Der Wettbewerb zielt darauf ab, langlebige Anschaffungen der teilnehmenden Vereine zu unterstützen und gleichzeitig die Mitbestimmung der Bevölkerung zu fördern. Ab dem 6. März wird die gesamte Bevölkerung eingeladen, für ihre favorisierten Projekte abzustimmen. Die Unterstützung erfolgt aus dem Sonderfonds der Sparkassen-Lotterie Los-Sparen, die die Verbindung von Sparen, Gewinnchancen und sozialem Engagement fördert.

Preiskategorien und Teilnahmebedingungen

In drei Kategorien werden die Erstplatzierten jeweils mit 1.000 Euro belohnt, was insgesamt 2.000 Euro für die drei besten Initiativen bedeutet. Die Einteilung der Vereine erfolgt nach der Mitgliederzahl:

  • 9 Vereine mit unter 88 Mitgliedern: je 1.000 Euro.
  • 8 Vereine mit 89 bis 888 Mitgliedern: je 1.000 Euro.
  • 3 Vereine mit über 889 Mitgliedern: je 1.000 Euro.

Zusätzlich wird die kreativste Bewerbung mit 250 Euro prämiert. Vereine können mehrere Bewerbungen einreichen, solange jede Bewerbung in einer anderen Vereins-Sparte erfolgt. Teilnahmevoraussetzung für alle Teilnehmer ist das Mindestalter von 18 Jahren.

Der Hintergrund

Das Konzept der Sparkassen-Lotterie Los-Sparen verbindet den Vorteil des Sparens mit der Möglichkeit, an regelmäßigen Auslosungen teilzunehmen. Für lediglich 5 Euro pro Los sparen die Teilnehmer 4 Euro und erhalten 1 Euro als Einsatz für ihre Gewinnchancen. Jährlich wird ein Gesamtwert von über 3.800.000 Euro in Preisen ausgeschüttet, von denen etwa 700.000 Euro speziell für soziale Projekte in Schleswig-Holstein bereitgestellt werden.

Um in den Genuss solcher Förderungen zu gelangen, müssen Vereine, die als gemeinnützig anerkannt sind, einige Unterlagen einreichen. Dazu gehören der ausgefüllte Förderantrag der Sparkassenstiftung Schleswig-Holstein sowie ein Freistellungsbescheid vom Finanzamt. Alle Unterlagen können entweder per Post oder als Scan per E-Mail eingereicht werden.

Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt nach dem Online-Voting am 24. März 2025 über die Facebook-Seite der Sparkasse Südholstein. Engagement in der lokalen Gemeinschaft wird hier nicht nur gefördert, sondern auch öffentlich gewürdigt – eine wertvolle Chance für alle teilnehmenden Vereine.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
stadtmagazin-sh.de
Weitere Infos
suedholstein.sparkasseblog.de
Mehr dazu
sparkassenstiftung-sh.de

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