
Am 21. Februar 2025 widmet sich die NDR-Sendung „Schleswig-Holstein Magazin“ in mehreren Programmfenstern dem Thema Windkraft und Grundsteuer in den Gemeinden. Diese Sendung kommt zu einer Zeit, in der durch neue Regelungen zur Bewertung von Flächen mit Windkraft- und Photovoltaikanlagen bedeutende Änderungen in der steuerlichen Behandlung bevorstehen.
Der Erlass der obersten Finanzbehörden der Bundesländer vom 6. März 2024 hat weitreichende Folgen für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, besonders in Bezug auf Flächen mit Windkraftanlagen, die als voll steuerpflichtiges Grundvermögen gelten. Diese Bewertung ist nicht nur aktuell, sondern betrifft auch alle offenen Steuerfälle, was bedeutet, dass eine Neubewertung vieler Grundstücke notwendig wird. Die neuen Regelungen erfordern die Feststellung des Bodenrichtwerts für die Energieerzeugung durch den örtlichen Gutachterausschuss, wobei in vielen Regionen entsprechende Werte noch fehlen. Dadurch ergeben sich potenzielle Schwierigkeiten für Eigentümer von Windkraftanlagen, die zur Ermittlung des Grundbesitzwerts auf alternative Daten zurückgreifen müssen.
Erbschaftsteuer und Grundstücksbewertung
Das Hauptaugenmerk auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer wird durch die neuen Regelungen verstärkt, die besagen, dass Flächen mit Windkraftanlagen nur dann von der Steuer verschont werden können, wenn sie zum Sonderbetriebsvermögen des Erblassers gehören. Dies führt dazu, dass viele Eigentümer auf höhere Grundbesitzwerte und folglich auch auf gesteigerte Steuerzahlungen treffen könnten.
Ein Beispiel veranschaulicht diese Veränderungen: Eine Windkraftanlage auf einem Grundstück von 1.500 m², mit jährlichen Pachtzahlungen von 100.000 Euro über 30 Jahre, kann einen Grundbesitzwert von über 1,1 Millionen Euro ergeben. Diese Werte sind voll steuerpflichtig und persönliche Freibeträge sind lediglich bedingt abziehbar.
Die Herausforderungen der neuen Regelungen
Die Herausforderungen bei der Umsetzung der neuen Bewertungsmethode sind vielfältig. In Gewerbe- oder Industriegebieten wird der Wert auf Basis des Bodenrichtwerts für Gewerbegebiete ermittelt. Problematisch wird es jedoch, wenn Flächen in Außenbereichen bewertet werden müssen, wo oft gar keine nutzungsentsprechenden Bodenrichtwerte vorliegen. In diesen Fällen kann der Bodenwert nur über abgezinste jährliche Nutzungserträge geschätzt werden.
Die Ermittlung des Bodenrichtwerts erfolgt turnusmäßig vor dem Bewertungsstichtag, wobei die neuen Regelungen auch für Photovoltaikanlagen gelten. Diese üben ebenfalls Druck auf die Grundbesitzwerte aus, was zu hohen Erbschaftsteuerzahlungen führen kann. Zusätzlich gibt es Unklarheiten über die Aufteilung der Pachten zwischen Windenergie- und landwirtschaftlich genutzten Flächen, die ebenfalls eine Herausforderung darstellen.
Die Landesregierung hat bereits Maßnahmen wie Präventivhaft und elektronische Fußfesseln eingeführt, um gegen die steigende Zahl von Messerangriffen vorzugehen. Währenddessen wird in der Gemeinde Meddewade an einer eigenen Dorfhymne gearbeitet, an der die Einwohner mitwirken. Das „Schleswig-Holstein Magazin“ bietet darüber hinaus Einblicke in lokale Traditionen, wie das Biikebrennen, das live aus Nieblum auf Föhr übertragen wird. Der Redaktionsleiter Reinhard Mucker und Moderatoren wie Harriet, die dies als ihren Traumjob bezeichnet, sind mit der Berichterstattung über die komplexen Themen befasst.
Die Entwicklungen in der Windkraft- und Grundsteuerpolitik werden weiterhin beobachtet, während die Diskussionen über die Erbschaftsteuerreform an Intensität zunehmen. Die Verantwortlichen in den Gemeinden stehen vor der Aufgabe, die neuen steuerlichen Regelungen verständlich zu kommunizieren und die Herausforderungen, die sie mit sich bringen, zu lösen.
Für weitere Informationen zu diesem Thema verweisen wir auf die Berichterstattung von NDR, JPST und Land und Forst.