
Am 23. Februar 2025 wird die nächste Bundestagswahl in Deutschland stattfinden. Diese Wahl ist insbesondere bemerkenswert, da sie aufgrund der vorzeitigen Auflösung des Bundestags vorgezogen wurde. Der Bundeskanzler Olaf Scholz kündigte Ende November 2024 das Ende der Ampelkoalition an und stellte am 16. Dezember 2024 im Parlament die Vertrauensfrage. Dies führte zu der Entscheidung, Wahlen früher abzuhalten, als ursprünglich vorgesehen. Die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland sind dann aufgefordert, ihre Abgeordneten zu wählen.
In Schleswig-Holstein gibt es insgesamt 11 Wahlkreise, die eine wesentliche Rolle bei dieser Wahl spielen. Die Wahlkreise sind:
- Flensburg – Schleswig
- Nordfriesland – Dithmarschen Nord
- Steinburg – Dithmarschen Süd
- Rendsburg-Eckernförde
- Kiel
- Plön – Neumünster
- Pinneberg
- Segeberg – Stormarn-Mitte
- Ostholstein – Stormarn-Nord
- Herzogtum Lauenburg – Stormarn-Süd
- Lübeck
Wahlberechtigung und -verfahren
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger, die mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Dieses Wahlrecht gilt auch für Deutsche im Ausland unter bestimmten Bedingungen. Die Wahlberechtigten müssen in der Lage sein, eine informierte Entscheidung zu treffen und werden im Wählerverzeichnis des zuständigen Wahlbezirks geführt. Vor der Wahl kann die Vollständigkeit der Wählerverzeichnisse überprüft und gegebenenfalls ergänzt werden. Bis zum 2. Februar 2025 müssen Wahlbenachrichtigungen ausgegeben werden, sodass die Bürger rechtzeitig informiert sind.
Die Wahl erfolgt in einem Urnenverfahren zwischen 8:00 und 18:00 Uhr. Wähler benötigen zur Stimmabgabe eine Wahlbenachrichtigung sowie einen Identitätsnachweis. Während der Wahl muss die Stimmabgabe geheim erfolgen; Fotografieren und Filmen sind daher nicht erlaubt. Jeder Wähler hat zwei Stimmen: Die erste Stimme zählt für den Wahlkreisabgeordneten, während die zweite Stimme für die Parteien zur Zusammensetzung des Bundestages dient.
Wahlausschüsse und Wahlhelfer
Die Organisation der Wahl obliegt verschiedenen Wahlausschüssen. Der Landeswahlleiter, der von der Landesregierung berufen wurde, arbeitet weisungsunabhängig. Zudem entscheidet die Bundeswahlleiterin über die Gesamtheit der Wahlorganisation und die Zulassung von Parteien. Wahlhelfer sind für die Durchführung der Wahl im Wahllokal verantwortlich; in Schleswig-Holstein werden rund 21.000 Ehrenamtliche benötigt, um den Ablauf reibungslos zu gestalten. Auch Bürger mit körperlichen Einschränkungen erhalten Unterstützung durch Vertrauenspersonen, um ihre Stimme abzugeben.
Nach Schließung der Wahllokale um 18:00 Uhr erfolgt die Auszählung der Stimmen. Vorläufige Ergebnisse werden am Wahlabend veröffentlicht, während die endgültigen Resultate innerhalb einer Woche feststehen. Einsprüche sind bis zu zwei Monate nach der Wahl möglich, und Entscheidungen können beim Bundesverfassungsgericht angefochten werden.
Die Bundestagswahlen finden normalerweise alle vier Jahre statt, die Anpassung der Wahlkreise erfolgt gemäß der Bevölkerungsentwicklung und den kommunalen Gebietsänderungen. Insgesamt hat Deutschland 299 Wahlkreise, die sich nach diesen Prinzipien richten. Die Wahl ist ein zentrales Element der Demokratie und ermöglicht Bürgern die Kontrolle über die Regierung sowie die Mitgestaltung des politischen Geschehens. Stern berichtet, dass der Wahl-O-Mat zur Bundestagswahl 2025 als wichtige Entscheidungshilfe für die Wähler fungieren wird.
Das Wahlrecht ist ein fundamentales Recht aller Bürger und sollte mit Bedacht genutzt werden. Die Wahl ist nicht nur eine Formalität, sondern eine Gelegenheit, aktiv an der politischen Willensbildung teilzunehmen und die Richtung Deutschlands mitzubestimmen. Schleswig-Holstein gibt hilfreiche Informationen zu den Wahlverfahren und -rechtlichen Aspekten, die für die bevorstehende Wahl von Bedeutung sind. Der Grundsatz der Allgemeinheit, wie von der bpb beschrieben, ist entscheidend für die Teilnahme an demokratischen Prozessen und sollte von allen Wahlberechtigten ernst genommen werden.