Ostholstein

Dünenschutz in Gefahr: Strenge Kontrollen und zahlreiche Verstöße entdeckt!

Im November führte die Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Kreises Ostholstein eine Überprüfung in den Strandbereichen von Niendorf und Timmendorfer Strand durch. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Einhaltung der Vorschriften zum Dünenschutz zu kontrollieren. Wie LN Online berichtet, wurden bei dieser Kontrolle insgesamt 18 Verstöße festgestellt, wobei der Schwerpunkt auf Verstimmungen im Bereich des Dünenschutzes lag.

Zu den festgestellten Verstößen gehörten die Aufstellung von Duschen am Strand sowie die nicht abgebauten Riff-Bar im Freistrand von Niendorf. Diese Bar, die nun nur noch aus einem Stapel Kanthölzer und einem Holzfußboden besteht, stellte ein gravierendes Problem dar. Allein bei der Beach-Lounge wurden zwölf Verstöße gezählt, darunter die unerlaubte Anwesenheit der Bar und eingelassene Eisenpfähle oberhalb des Dünenfußes.

Genehmigungen und Maßnahmen

Am 31. März gab die UNB eine Genehmigung für die Beach-Lounge mit bestimmten Auflagen, wodurch deren Betrieb bis Ende 2028 ermöglicht wird. Der Betreiber hat sich jedoch nicht zu künftigen Plänen geäußert, und auch die Gemeinde Timmendorfer Strand hüllt sich in Schweigen. Die Situation wirft Fragen auf, da laut UNB auch weitere Verstöße beim Dünenschutz festgestellt wurden, wie das Stehenbleiben von Strandkorbvermieter-Häuschen auf Betonplatten und das Verlegen von Kabeln und Schläuchen durch die Dünen.

Die UNB betont die gravierenden Auswirkungen dieser Verstöße auf das geschützte Biotop der Düne. Beispielsweise können unrechtmäßige Veränderungen der Landschaft nicht nur die Düne selbst beeinträchtigen, sondern auch die dort lebenden Tiere und Pflanzen gefährden. Eine derartige Zerstörung kann durch unzureichendes Wissen über geschützte Biotope verursacht werden, ganz zu schweigen von den Rechtsfolgen, die die Verursacher zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verpflichten können, wie Timmendorfer Strand anmerkt.

Die UNB hat Anordnungen zur Beseitigung von Objekten erlassen, darunter die Beach-Lounge und einen eingegrabenen Mülleimer. Die Gemeinde Timmendorfer Strand hatte bis zum 24. Januar Zeit, sich zu diesen Anordnungen zu äußern. Bisher wurden jedoch keine Informationen über den Stand der Umsetzung durch den Kreis Ostholstein oder die Gemeinde selbst bekannt gegeben.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Der gesetzliche Biotopschutz ist durch § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) geregelt, der zahlreiche Biotoptypen aufgrund ihrer Seltenheit und Gefährdung schützt. Ein weitgehendes Veränderungsverbot gilt für solche geschützten Biotope, was unterstreicht, wie wichtig es ist, diese Lebensräume zu bewahren, wie auch NUL Online ausführlich darlegt.

Die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften erfolgt von der UNB hauptsächlich bei besonderen Anlässen. Die Behörde geht davon aus, dass insbesondere die Gemeinden eigenverantwortlich handeln. Allerdings wirft die aktuelle Situation am Timmendorfer Strand Fragen auf, ob dies tatsächlich gegeben ist, insbesondere angesichts des Umstandes, dass das Thema Beach-Lounge und die damit verbundenen Verstöße bisher in nichtöffentlicher Sitzung im Timmendorfer Tourismusausschuss behandelt wurden.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
ln-online.de
Weitere Infos
timmendorfer-strand.org
Mehr dazu
nul-online.de

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