Ostholstein

Schwerlastkontrolle in Puttgarden: Polizei stoppt zahlreiche Verstöße!

Am Dienstag, den 27. März 2025, führte die Polizei im Fährhafen Puttgarden eine umfassende Kontrolle des gewerblichen Schwerlastverkehrs durch. Während der von 10 bis 16 Uhr durführenden Maßnahme wurden insgesamt 83 Fahrzeuge überprüft und dabei 15 Verstöße festgestellt. An der Aktion waren Beamte der Wasserschutzpolizei sowie des Polizeiautobahn- und Bezirksreviers Scharbeutz beteiligt, die die Einhaltung der Straßenverkehrsvorschriften streng überwachten. Die Kontrollverrichtungen konzentrierten sich insbesondere auf die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, der Straßenverkehrszulassungsordnung sowie die Regelungen zu Ruhe- und Lenkzeiten und dem Transport gefährlicher Güter. Laut den Bericht der Schleswig-Holsteinischen Zeitung (shz.de) wurden dabei mehrere gravierende Verkehrsverstöße festgestellt.

Unter den 15 festgestellten Verstößen waren drei Fälle, in denen Fahrer die gesetzlichen Ruhe- und Lenkzeiten nicht einhielten. Zudem wurde ein Sprinter überprüft, dessen Ladegewicht um 10 % über dem zulässigen Limit lag. Ein weiterer Sattelzug wurde wegen technischer Mängel die Weiterfahrt untersagt. Auch Mängel bei der Ladungssicherung und einige Geschwindigkeitsüberschreitungen fielen den Beamten auf. Für Lkw über 7,5 Tonnen gilt auf Landstraßen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h.

Rechtsvorschriften und Kontrollen

Die rechtlichen Grundlagen für die Überwachung und Kontrolle des Fahrpersonals sind in mehreren Vorschriften festgelegt. Die europaweit gültige Verordnung (EG) Nr. 561/2006 regelt die Lenk- und Ruhezeiten und ist somit eine zentrale Vorschrift im Rahmen der Kontrollen, wie sie am Dienstag stattfanden. Ergänzend dazu gibt es die Verordnung (EU) Nr. 165/2014, die den Einbau sowie die Nutzung von Fahrtenschreibern regelt, die für eine ordnungsgemäße Aufzeichnung der Lenkzeiten unerlässlich sind. Diese Informationen sind für die Polizei und die entsprechenden Kontrollbehörden von großer Bedeutung. Auch das Fahrpersonalgesetz (FPersG) und die Berufskraftfahrer-Qualifikations-Vorschrift (BKrFQV) stellen wichtige rechtliche Rahmenbedingungen dar, die die Vorschriften zur Qualifikation und Weiterbildung des Fahrpersonals definieren. Laut balm.bund.de gilt diese Regelung für alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, was für den gewerblichen Verkehr entscheidend ist.

Die Berücksichtigung dieser Vorschriften ist nicht nur für die Sicherheit im Verkehr von Bedeutung, sondern auch für die Rechtmäßigkeit des gewerblichen Transports. Bei Nichteinhaltungen drohen den Fahrzeugführern Verwarnungsgelder vor Ort oder Ordnungswidrigkeitenanzeigen. Geringfügige Verstöße können mit einem Verwarnungsgeld zwischen 5 und 55 Euro geahndet werden, während nicht geringfügige Verstöße erhebliche Bußgelder nach sich ziehen können.

Weitere Konsequenzen und Aufklärung

Die durchgeführten Maßnahmen der Kontrolle an diesem Tag sind Teil einer größeren Strategie zur Überwachung des Schwerlastverkehrs. Die Polizeibehörden legen großen Wert auf die Einhaltung der Verkehrsregeln, um die Sicherheit sowohl für die Fahrer als auch für andere Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Derartige Kontrollen, wie sie in Puttgarden stattfanden, sind notwendig, um Verstöße frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu ahnden. In einem europäischen Kontext unterstützen die Leitlinien der EU-Kommission den Dialog zwischen den Mitgliedstaaten bezüglich der Anwendung dieser Sozialvorschriften. Dies zeugt von dem Bestreben, ein hohes Niveau an Verkehrssicherheit und fairen Wettbewerbsbedingungen im Transportwesen zu gewährleisten.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
shz.de
Weitere Infos
balm.bund.de

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