
Ein erschreckender Vorfall im Tourismussektor zeichnet ein besorgniserregendes Bild über das Vertrauen, das in Auszubildende gesetzt wird. Ein junger Mann, der am 1. August 2024 seine Ausbildung zum Tourismushändler begann, ist heute beschuldigt, über einen Zeitraum von lediglich sechs Wochen mehr als 38.000 Euro aus dem Safe seines Unternehmens in Schönberg gestohlen zu haben. Laut Lomazoma geschah dies fast täglich, da der Auszubildende Zugang zu den geschützten Geldern hatte und als vertrauenswürdig galt.
Den Ermittlungen zufolge entnahm der Beschuldigte insgesamt 38.187,55 Euro, was einer wöchentlichen Entnahme von etwa 6.300 Euro entspricht. Diese Gelder investierte er in teure Mobiltelefone und einen Laptop. Nachdem der Diebstahl auffiel, wurde umgehend eine Untersuchung eingeleitet. Von den gestohlenen Geldern hat der Auszubildende bereits 31.000 Euro zurückgezahlt, was einen verbleibenden Schaden von 7.000 Euro hinterlässt.
Gerichtliche Verhandlung und Zuständigkeiten
Der Fall wurde vor dem Jugendgericht in Plön verhandelt, da der Beschuldigte noch in der Altersgruppe für Jugendstrafrecht liegt. Gemäß den Bestimmungen des Haufe ist es die Aufgabe des Jugendgerichts, über Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden zu entscheiden. Richter in Jugendgerichten müssen zudem erzieherisch befähigt sein, um den besonderen Bedürfnissen junger Strafgefangener gerecht zu werden.
Die Verhandlung, bei der ein Urteil noch aussteht, wurde auf Antrag des Verteidigers und mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft als nicht öffentlich erklärt. Dies geschah, um schützenswerte Interessen des Angeklagten zu wahren. Ein weiterer Termin zur Befragung eines Zeugen ist für den 19. März angesetzt.
Hintergrund des Jugendstrafrechts
Im Kontext des Jugendstrafrechts ist bemerkenswert, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen speziell auf die Rehabilitation und Erziehung der Täter abzielen. Laut Bpb impliziert der Jugendstrafvollzug, dass bei Verurteilungen bis zu 10 Jahren eine frühzeitige Entlassung unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Die Gesetze sind so gestaltet, dass Strafen in Erziehungsregister und nicht in ein Zentralregister eingetragen werden.
Die Problematik von Rückfällen ist jedoch besorgniserregend, mit einer geschätzten Rückfallquote von bis zu 70 Prozent. Prävenirende Maßnahmen stehen im Vordergrund und versuchen, die sozialen Ursachen, die hinter derartigen Straftaten stehen, anzugehen. Die Effizienz des gegenwärtigen Systems wird jedoch in Fachkreisen kontrovers diskutiert, und Forderungen nach härteren Strafen sind nicht unüblich.
In diesem Fall bleibt fraglich, was den Auszubildenden zu seinem kriminellen Verhalten bewegt hat, da der Grund für seine Tat unklar bleibt. Bürgermeister Peter Kokocinski äußerte sich aus Gründen der Vertraulichkeit nicht zu den Vorwürfen. Sicherlich wird der Fall sowohl strafrechtliche als auch gesellschaftliche Fragen aufwerfen, die nach einer Lösung verlangen.