
Seit dem 16. März 2023 dürfen Bürger in Schleswig-Holstein an Sonn- und Feiertagen in zahlreichen touristischen Orten einkaufen. Diese Regelung betrifft etwa 100 Gemeinden, in denen Geschäfte sonntags zwischen 11 und 19 Uhr geöffnet sind. Die neue Bäderregelung, eine Initiative der Landesregierung, fördert den Handel und die touristische Infrastruktur in der Region.
Besonders in beliebten Urlaubsgebieten wie Westerland auf Sylt, Sankt Peter Ording, Kappeln, Büsum, Eckernförde, Scharbeutz, Travemünde und Grömitz können Einheimische sowie Touristen von diesen erweiterten Öffnungszeiten profitieren. Auch an der Nordseeküste gibt es zahlreiche Orte mit geöffneten Geschäften, darunter Dagebüll, Friedrichstadt und Hallig Hooge, wo die Regelung greift. Die Bäderverordnung ermöglicht es, die Läden an Sonn- und Feiertagen für den Verkauf alltäglicher Waren zu öffnen, was sowohl den Besuchern als auch den lokalen Geschäften zugutekommt.
Umfang der Bäderregelung
Die Bäderregelung gilt nicht nur in den weit bekannten Touristenorten, sondern auch in weniger bekannten Gemeinden. Insgesamt sind es in Schleswig-Holstein rund 95 Gemeinden, in denen Geschäfte an Sonn- und Feiertagen für durchschnittlich sechs Stunden geöffnet bleiben dürfen. In speziellen Fällen wurde die Verordnung bis zum 13. Dezember 2028 verlängert. Vor diesem Hintergrund appelliert Wirtschafts- und Tourismusminister Claus Ruhe Madsen (CDU) an die Bedeutung dieser Regelung für die Stärkung des Handels und des Tourismussektors.
- Geschäfte geöffnet in:
- Altenhof
- Ascheffel
- Brodersby
- Damp
- Eckernförde
Die Regelung umfasst auch die Zeit vom 17. Dezember bis zum 8. Januar, was eine besondere Bedeutung während der Weihnachtsferien hat. Während dieser Zeit dürften Touristen in den entsprechenden Orten somit eine umfangreiche Versorgung vorfinden. Ausgenommen von dieser Regelung sind jedoch Möbelhäuser, Autohäuser und Baumärkte, die von den verlängerten Öffnungszeiten ausgeschlossen sind.
Öffnungszeiten und Feiertagsregelungen
Die genauen Öffnungszeiten variieren leicht. An Ostersonntag beispielsweise dürfen Geschäfte nur zwischen 14 und 18.30 Uhr geöffnet sein. Am 1. Mai ist das Arbeiten nur für die Inhaber der Geschäfte erlaubt. Diese spezifischen Regelungen zielen darauf ab, ein Gleichgewicht zwischen den Bedürfnissen der Verbraucher und den Rechten der Angestellten zu gewährleisten.
Während die Bäderregelung von zahlreichen touristischen Interessengruppen als Erfolg gefeiert wird, gibt es auch kritische Stimmen. Die Gewerkschaft ver.di hat Bedenken geäußert und betont die Bedeutung der Sonntage als Ruhetage für die Beschäftigten. Die Diskussion wird auch in Zukunft für politischen Gesprächsstoff sorgen, da es um den Einklang von Handelsinteressen und den Rechten der Arbeitnehmer geht.
Insgesamt zeigt die Bäderregelung in Schleswig-Holstein, wie flexibel und anpassungsfähig die Regelungen im Bereich des Einzelhandels gestaltet werden können, um den spezifischen Bedürfnissen von Tourismusorten gerecht zu werden. Die Nachfrage nach langen Öffnungszeiten ist deutlich, und viele Einzelhändler sehen darin eine Chance zur Umsatzsteigerung.