
Am 27. Januar 2025 wird auf der Hallig Langeneß im Kreis Nordfriesland das Landesamt für Küstenschutz aktiv, um Sturmschäden an der Halligkante zu reparieren. Wie NDR berichtet, wurden spezifische Schäden am Deckwerk festgestellt, dessen Steine miteinander verklammert sind. Ein Herauslösen dieser Steine könnte das Bauwerk gefährden und zu einer Aushöhlung führen.
Trotz der intensiven Sturmfluten, die den Winter über die Region getroffen haben, hält der Sprecher des Landesbetriebs für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz (LKN), die Küstenschutzanlagen an der Nordsee in einem insgesamt guten Zustand. „Bisherige Sturmfluten haben keine größeren Schäden verursacht“, wird betont. Kleinere Schäden wie an der Halligkante von Langeneß werden jedoch umgehend behoben. Borkener Zeitung hebt hervor, dass regelmäßig Lücken in den Steinen überprüft und gestopft werden, um die Stabilität der Deckwerke sicherzustellen.
Sturmflut und Küstenschutzmaßnahmen
Deckwerke sind für den Schutz der Halligkanten von essenzieller Bedeutung, da sie Abtragungen durch Sturmfluten verhindern. Diese Bauwerke kommen auf allen Halligen vor und spielen eine wichtige Rolle, um die Gesamtfläche der Halligen stabil zu halten. Insbesondere die Auswirkungen der jüngsten Sturmflut sind auf Sylt sichtbar geworden, wo Dünenabbrüche stattgefunden haben. In diesem Zusammenhang gibt NDR Entwarnung, da diese Abbrüche als natürliche Prozesse nach Sandaufspülungen eingeordnet werden können.
Für die Küstenschutzmaßnahmen in Deutschland sind verschiedene Strategien von Bedeutung. Laut ESKP sind unter anderem Deichbau, Sandaufspülungen und die Errichtung von Wellenbrechern wichtige Elemente des Küstenschutzes. Im Hinblick auf den Klimawandel könnte der Meeresspiegel bis Ende des 21. Jahrhunderts um bis zu einen Meter ansteigen, was die Notwendigkeit flexibler Schutzstrategien unterstreicht. Besonders die Nordseeküste Schleswig-Holsteins ist anfällig für diese Entwicklungen, die durch starke Westwinde noch verstärkt werden.
Die Bedeutung des Küstenschutzes wird auch dadurch verdeutlicht, dass er eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern darstellt und im deutschen Grundgesetz verankert ist. Der Bund beteiligt sich aktiv an der Planung und Finanzierung dieser Maßnahmen, was die Wichtigkeit einer koordinierten Vorgehensweise in einem zunehmend gefährdeten Küstenbereich herausstellt.