Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein: Ein Drittel der Straßen in desolatem Zustand!

Eine aktuelle Umfrage des NDR zeigt alarmierende Zustände der Straßen und Brücken in Schleswig-Holstein. Demnach befindet sich ein Drittel der kommunalen Verkehrswege in einem maroden Zustand. Die Erhebung, die in Zusammenarbeit mit der Technischen Universität Berlin durchgeführt wurde, ist die erste ihrer Art, die alle Städte und Gemeinden in der Region einbezieht. Dabei haben knapp ein Drittel der Kommunen, darunter auch die stark betroffenen Städte Ratzeburg und Sylt, umfassend über den Zustand ihrer Infrastruktur berichtet.

Besonders besorgniserregend ist die Situation in Ratzeburg, wo 90% der Straßen als schlecht bewertet werden. Dies führt zu einem erwarteten Sanierungsstau, während das Verkehrsministerium für das Jahr 2023 noch 54 Millionen Euro für kommunale Straßen und Radwege bereitgestellt hat. Für 2025 wird jedoch nur noch eine Summe von über 25 Millionen Euro eingeplant. Jörg Bülow, der Landesgeschäftsführer des Städte- und Gemeindetages Schleswig-Holstein, kritisiert die Kürzungen in der Infrastruktur und mahnt dringendere Maßnahmen an.

Finanzielle Herausforderungen und Fördermöglichkeiten

Die aufgrund fehlender Mittel und eines akuten Fachkräftemangels verzögerten Reparaturarbeiten sind ein weiteres großes Problem. Bei der letzten landesweiten Erfassung des Zustands der Kreisstraßen im Jahr 2021 wurde festgestellt, dass ein Drittel in einem ausreichenden oder gar schlechten Zustand ist. Viele Straßen wurden zwischen den 1950er und 1970er Jahren gebaut, was zu einer zunehmenden Alterung der Infrastruktur führt, die nun nach etwa 80 Jahren problematisch wird. Zusätzlich ist jede achte Brücke in Schleswig-Holstein in schlechtem Zustand, wobei etwa 10% als ungenügend bewertet wurden.

Die Förderung von Straßenbaumaßnahmen unterliegt spezifischen Richtlinien. Eine Neufassung der „Richtlinie über Zuwendungen aus Finanzhilfen für den kommunalen Straßenbau in Schleswig-Holstein“ tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Diese Neufassung beschreibt die Fördertatbestände detaillierter. Für die Aufnahme von Fördervorhaben in das jährlich zu erstellende Programm ist die Dringlichkeit entscheidend. Kommunale Baulastträger müssen vor der Antragstellung eine eigene Einschätzung vornehmen.

Fördervoraussetzungen und Ausblick

Um einen Antrag auf Förderung zu stellen, müssen die vollständigen Unterlagen bis zum 1. August beim LBV.SH eingereicht werden. Förderfähige Maßnahmen umfassen unter anderem den Bau und Ausbau von Radverkehrsanlagen sowie wichtige Erhaltungsmaßnahmen und Neubauvorhaben. Verkehrswichtige Straßen, die durch hohe Verkehrsbelastungen definiert sind, stehen hierbei im Vordergrund. Anlieger- und Erschließungsstraßen sind jedoch von der Förderfähigkeit ausgeschlossen.

Insgesamt zielt die Förderung darauf ab, den Verkehrsfluss zu verbessern und die Verkehrsinfrastruktur nachhaltig zu stärken. Es ist klar, dass aus einer Kombination aus Alterserscheinungen, unzureichender finanzieller Unterstützung und organisatorischen Hürden ein dringender Handlungsbedarf resultiert. Die Kommunen sind gefordert, ihre Infrastruktursituation schnellstmöglich anzugehen, um die Mobilität in Schleswig-Holstein zu sichern und auszubauen.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
ndr.de
Weitere Infos
schleswig-holstein.de
Mehr dazu
schleswig-holstein.de

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