
Die Assistenzhundeverordnung (AHundV), die im Jahr 2023 in Deutschland in Kraft trat, hat für Menschen mit Behinderungen, die auf die Unterstützung von Assistenzhunden angewiesen sind, gravierende Folgen. Vor allem Andrea, die an einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet, trainiert ihren Hund Carlson, um ihn als offiziellen Assistenzhund zuzulassen. Momentan bleibt jedoch der Erfolg dieser Bestrebungen ungewiss, da die Prüfungen zur Erlangung des Assistenzhundestatus aufgrund neuer Regelungen unmöglich sind. Wie NDR berichtet, können nur zertifizierte Ausbildungsstätten die erforderliche Ausbildung anbieten, während es in Deutschland derzeit keine solchen Zertifikate gibt.
Die neue Regelung schränkt die Möglichkeiten zur Ausbildung erheblich ein. Hundetrainer können nicht mehr eigenständig Prüfungen ablegen oder durchführen, wenn sie nicht offiziell als Assistenztrainer zugelassen sind. In Andeas Fall wird sie von Carola Schulz trainiert, die leider ebenfalls aufgrund des Fehlens einer Zertifizierung als Assistenztrainerin nicht anerkannt ist. Auch die Übergangsfrist für Prüfungen nach dem alten System ist seit Sommer 2024 abgelaufen, was die Situation zusätzlich verschärft. Während Blindenführhunde von dieser Regelung ausgenommen sind, müssen andere Assistenzhundeteams wie Andres und Carlson auf die Klärung der Situation warten.
Regulatorische Herausforderungen
Wie BMAS erklärt, dürfen Ausbildungsstätten nur tätig werden, wenn sie von einer fachlichen Stelle zugelassen sind. Diese müssen durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) zertifiziert werden, was bedeutet, dass noch ein weiter Weg bis zur Schaffung zertifizierter Ausbildungsstätten zu gehen ist. Bisher existiert keine übergeordnete Stelle zur Zertifizierung, was dazu führt, dass individuelle Trainer*innen, wie etwa Schulz, keine formale Zulassung erhalten können.
Die Anforderungen für die Zulassung sind spezifisch und umfassen Nachweise über Sachkunde, Zuverlässigkeit sowie allgemeine Anforderungen. Ausbildungsstätten sind dazu angehalten, sich bereits jetzt auf diese neuen Vorschriften vorzubereiten. Dazu gehören auch Fortbildungsthemen, die vielfältig sein können, darunter Tierschutzrecht und Didaktik. Der erforderliche Umfang beträgt 24 Zeitstunden in drei Jahren, wobei theoretische Schulungen auch online stattfinden können.
Auswirkungen auf die betroffenen Familien
Die Unsicherheit über die Zukunft der Assistenzhundeteams ist eine Belastung für viele, insbesondere für Andrea. Sie beschreibt die ständige Ungewissheit als eine zusätzliche Herausforderung in ihrem Alltag. Laut BMAS gibt es Bestrebungen, eine neue fachliche Stelle zu schaffen, die den Zertifizierungsprozess für Ausbildungsstätten vorantreiben soll. Eine Lösung ist momentan jedoch nicht in Sicht.
Die Zeitpressur ist für Andrea und zahlreiche andere Menschen spürbar. Immerhin haben 2024 in Schleswig-Holstein rund 100 Teams die Assistenzhundeprüfung abgelegt, und landesweit sind es über 800 Teams. Doch die neue Regelung und die Verzögerung beim Zertifizierungsprozess des BMAS werfen die Frage auf: Wie lange müssen betroffene Menschen wie Andrea auf eine Lösung warten? Die Chancen, dass es vor Ablauf der Übergangsregelung nach dem 30. Juni 2024 eine Anpassung geben könnte, sind ungewiss. Daher empfiehlt das Ministerium, keine Prüfungen mehr abzulegen, bis der Prüfprozess abgeschlossen ist.