Segeberg

Schlüpfrige Kennzeichen: Diese Kombinationen sind in Deutschland erlaubt!

In Deutschland ist es nicht nur wichtig, ein individuelles Wunschkennzeichen zu wählen, sondern auch, die rechtlichen Bestimmungen zu beachten. Viele Autofahrer möchten ein Zeichen setzen oder ihren Namen kreativ in einem Kennzeichen ausdrücken. Dabei gibt es jedoch klare Regeln, die das Verwenden von Kfz-Kennzeichen regeln. Besonders sensibel wird es, wenn diese gegen die guten Sitten verstoßen.

Aktuelle Informationen zeigen, dass beliebte und schlüpfrige Kennzeichen wie „S-EX“, „SE-X“ und „SE-XY“ in Städten wie Stuttgart, Segeberg und Gelsenkirchen genehmigt werden. Dagegen gibt es eine Reihe von Kombinationen, die kategorisch abgelehnt werden, weil sie als anstößig oder beleidigend gelten. Ein Beispiel dafür ist „M-HJ-28“, welches an die Hitlerjugend erinnert und daher nicht erlaubt ist.

Verbotene Kennzeichen und ihre Hintergründe

Wie der Bericht von Schwaebische.de erläutert, fallen auch gewisse Zahlenkombinationen unter die verbotenen Kennzeichen. Zahlencodes wie 14, 18, 28 und 88 gelten in der Gesellschaft als problematisch, da sie mit rechtsextremem Gedankengut assoziiert werden. Dies betrifft konkret die Anzahl 88, die als „Heil Hitler“ interpretiert werden kann. Ebenso sind Kombinationen wie „HJ“ (Hitlerjugend) oder „KZ“ (Konzentrationslager) in allen deutschen Bundesländern untersagt.

Die rechtlichen Vorgaben zur Zulassung von Kennzeichen erläutern die Regelungen in der Fahrzeugzulassungsverordnung (§9). Diese Verordnung besagt, dass jede Kombination abgelehnt werden kann, die gegen die guten Sitten verstößt, ohne eine genaue Definition zu bieten. Die Zulassungsbehörden sind entsprechend geschult, um anstößige Kombinationen bei der Fahrzeugzulassung sofort zu identifizieren und abzulehnen, wobei Führungskräfte auch die gesellschaftliche Wahrnehmung berücksichtigen.

Regionale Unterschiede und spezifische Verbote

Die Verbotsregelungen variieren von Bundesland zu Bundesland. In Baden-Württemberg und anderen Regionen gehören die Buchstabenkombinationen wie KZ, HJ, NS, SA und SS zu den allgemein verbotenen. Ebenso in Bayern, wo die Ziffern 28, 88 und weitere mit rechtsextremen Organisationen in Verbindung gebracht werden. Damit wird sichergestellt, dass keine nationalsozialistischen oder extremistischer Ideologien durch solche Kennzeichen gefördert werden.

Für einige Städte sind besondere Kombinationen ebenfalls untersagt. In Köln ist beispielsweise das Kennzeichen mit „K-Z“ und „K-ZZ“ ausgeschlossen, während im Saalekreis „SK-IN“ (Skinhead) und in Nürnberg „N-PD“ (Nationaldemokratische Partei Deutschlands) ebenfalls nicht registriert werden dürfen.

Bei der Auswahl eines Wunschkennzeichens sollten Autofahrer sich vorab über solche Regelungen informieren. Denn auch wenn ein Kennzeichen genehmigt wird, kann es immer noch anstößige Konnotationen tragen, wie etwa das Beispiel „AC-AB“ (All cops are bastards) aus Aachen zeigt. Daher ist es ratsam, stets einen Blick auf die Liste verbotener Kennzeichen zu werfen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die Regelungen und Ablehnungen darauf abzielen, die Gesellschaft vor der Wiederbelebung extremistischer Ideologien zu schützen und somit die guten Sitten zu wahren. Vor der Zulassung ist es empfehlenswert, sich über mögliche Verbote im Landkreis zu informieren. Denn der unaufmerksame Umgang mit den gesetzlichen Vorgaben kann teuer und ärgerlich sein.

Für eine detaillierte Übersicht über weitere verbotene Kennzeichen können Interessierte die Informationen auf bundestag.de und kfz.net nachlesen.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
schwaebische.de
Weitere Infos
bundestag.de
Mehr dazu
kfz.net

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