Segeberg

Wahlrecht stärken: Fristen für Briefwahl in Südholstein!

Für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 können wahlberechtigte Bürger in Südholstein ab Montag ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Wie NDR berichtet, müssen die Unterlagen bis spätestens 20. Februar abgeschickt werden. Wahlbenachrichtigungsbriefe werden an die wahlberechtigten Personen verschickt, um die Beantragung der Briefwahl zu erleichtern.

In den Städten Norderstedt, Bad Bramstedt und Bad Segeberg im Kreis Segeberg kann der Antrag per E-Mail an die jeweiligen Stadtverwaltungen gestellt werden. Für die Städte Pinneberg und Rellingen im Kreis Pinneberg gibt es die Möglichkeit, über die Internetseiten Online-Anträge zu stellen. In Ahrensburg, Kreis Stormarn, steht ein Formular zum Download bereit.

Wahlschein und Antragstellung

Für die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist ein Wahlschein erforderlich, der bei der Gemeinde des Hauptwohnortes beantragt werden kann. Informationen von Bundeswahlleiterin verdeutlichen, dass die Antragstellung sowohl persönlich als auch schriftlich erfolgen kann. Schriftliche Anträge dürfen per Fax oder E-Mail eingereicht werden, jedoch ist eine telefonische Antragstellung nicht zulässig.

Eine wichtige Information für die wahlberechtigten Bürger ist, dass auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ein Vordruck für den Antrag zu finden ist, der bereits ausgefüllt werden kann. Um einen Wahlschein zu beantragen, sind bestimmte Angaben nötig, darunter der Familienname, Vorname, Geburtsdatum sowie die Wohnanschrift.

Besonderheiten bei der Antragstellung

Der Antrag auf Briefwahl kann auch bereits vor der Zustellung der Wahlbenachrichtigung erfolgen. Zudem ist es möglich, einen Antrag für eine andere Person zu stellen; hierfür ist jedoch eine schriftliche Vollmacht notwendig. Wahlberechtigte mit Behinderungen dürfen sich bei der Antragstellung von einer anderen Person unterstützen lassen, wie auf der Website der Bundeswahlleiterin erläutert wird.

Ein weiterer Aspekt betrifft die wahlberechtigten Deutschen, die im Ausland leben. Diese müssen sicherstellen, dass sie in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Die Beantragung kann postalisch oder elektronisch erfolgen, allerdings müssen hierbei spezifische Fristen und Anforderungen beachtet werden.

Die Frist für die Antragstellung endet am 7. September 2025, sofern die Bundestagswahl am 28. September 2025 stattfindet. Es wird empfohlen, den Antrag so früh wie möglich einzureichen, um mögliche Komplikationen zu vermeiden.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
ndr.de
Weitere Infos
bundeswahlleiterin.de
Mehr dazu
bundeswahlleiterin.de

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