
Die B431, eine wichtige Verkehrsader im Kreis Dithmarschen, ist aufgrund von Baumfällarbeiten teilweise gesperrt. Laut ndr.de sind mehrere Bäume von einem Pilz befallen, wodurch die Gefahr besteht, dass sie umstürzen. Dies stellt ein erhebliches Risiko für die Verkehrssicherheit dar. Um die Gefahren zu minimieren, wurde am heutigen Tag eine halbseitige Sperrung der B431 zwischen der Kreuzung B431/Tensbütteler Straße und Dellbrück eingerichtet. Während dieser Sperrung wird der Verkehr durch eine Ampel geregelt.
Diese Maßnahmen sind als notwendig erachtet worden, um sowohl der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer als auch dem Zustand der gefährdeten Bäume Rechnung zu tragen. Zusätzlich wird am Dienstag, dem 21. Januar 2025, die Sperrung zwischen 8 Uhr und 15 Uhr ausgeweitet, um weiteren Baumfällarbeiten nachzugehen, wie der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr mitteilte.
Baumfällungen in anderen Regionen
Das Thema Baumfällungen ist nicht nur in Schleswig-Holstein präsent. Auch in Brandenburg wird gegen befallene Bäume vorgegangen. Im Frühjahr 2019 begannen die Bauarbeiten an der Niemegker Straße, wo bereits Straßenbäume in Höhe der Kleingärten gefällt wurden, um Platz für den Ausbau zu schaffen. Der Ausbau, der 2017 im Kreuzungsbereich von Niemegker-, Berliner- und Brunnenstraße begonnen hat, wird in mehreren Bauabschnitten durchgeführt. Hierbei ist der Landkreis Potsdam-Mittelmark für den grundhaften Straßenausbau verantwortlich, während die Stadt Bad Belzig sich um Gehwege und Nebenanlagen kümmert.
Für den Straßenaus- und Radwegbau wurden mehr als 2,6 Millionen Euro veranschlagt. Innerhalb der Ortslage sollen Mittelinseln, Querungshilfen, neue Straßenbeleuchtung und barrierefreie Bushaltestellen entstehen. Ein Anliegen der Bauarbeiten ist auch der Lückenschluss im Radwegenetz von Bad Belzig bis Preußnitz, wobei der Anschluss an den R1 noch ungewiss ist, da eine unter Denkmalschutz stehende Eisenbahnbrücke in der Planungsphase berücksichtigt werden muss.
Verkehrssicherungspflicht für Baumbesitzer
Dass Baumfällungen notwendig sind, ist auch durch die Verkehrssicherungspflicht für Baumbesitzer bedingt. Wie auf juraforum.de erklärt wird, müssen Baumbesitzer dafür sorgen, dass von ihren Bäumen keine Gefahren ausgehen. Dies umfasst regelmäßige Kontrollen des Baumzustandes und die rechtzeitige Beseitigung von Gefahrenquellen, wie das Fällen morsch gewordener Bäume. Kommt es zu einem Schadensfall, etwa wenn ein Ast auf ein parkendes Auto fällt, haftet der Baumbesitzer, sollten die notwendigen Kontrollen vernachlässigt worden sein.
Die Verkehrssicherungspflicht erfordert es, auch Schutzmaßnahmen wie Zäune oder Warnschilder zu implementieren. Baumbesitzer können diese Pflicht zwar an Dritte übertragen, sind jedoch weiterhin verantwortlich, wenn sie ihre Aufsichtspflicht vernachlässigen. In diesem Zusammenhang wird deutlich, wie wichtig präventives Handeln im Bereich der Baumpflege ist, um sowohl rechtlichen als auch finanziellen Risiken vorzubeugen.