Stormarn

Sanierungskosten am Hochhaus Neuhof: Eigentümer in der Klemme!

Im Hochhaus-Komplex Neuhof in Reinfeld steht eine umfassende Sanierung der maroden Asbest-Fassade aus den 1970er Jahren an. Insgesamt belaufen sich die Kosten dieser Sanierungsmaßnahme auf rund 11 Millionen Euro. Eigentümer sind aufgefordert, bis Ende 2024 eine Sonderumlage von etwa 100.000 Euro pro Einheit zu zahlen, um die Finanzierung der Arbeiten sicherzustellen. Dies stellt vielerorts eine erhebliche finanzielle Belastung dar und hat bereits zu Problemen bei den Eigentümern geführt.

Immobilienmakler Fabian Nursey berichtet, dass einige Eigentümer gezwungen sind, ihre Wohnungen zu verkaufen, um die Sonderumlage zu stemmen. Diese Verkäufe sind oft mit der Bedingung verbunden, dass die Eigentümer nach dem Verkauf zur Miete in ihre ehemaligen Wohnungen zurückkehren. Infolgedessen sanken die Immobilienpreise in der Region, und einige Wohnungen wurden bereits für Preise zwischen 30.000 und 40.000 Euro angeboten. Die emotionale Belastung ist für viele Eigentümer spürbar, wie Andrea Poddewijn, Mitglied im Neuhof-Beirat, beschreibt.

Finanzielle Schwierigkeiten der Eigentümer

Die finanziellen Schwierigkeiten sind so gravierend, dass einige Eigentümer die Sonderumlage noch nicht überwiesen haben, was die Sanierungspläne gefährden könnte. Hausverwalterin Franziska Schwalbe betont, dass es das Ziel der Verwaltung ist, niemanden aus seinem Zuhause zu vertreiben und die Sanierung erfolgreich abzuschließen. Der Wohnungseigentümerbeirat sowie die Hanse Immobilien-Verwaltung GmbH arbeiten daran, Lösungen für die belasteten Eigentümer zu finden und stellen Kontakte zu Finanzierern her.

Laut Haufe können Wohnungseigentümer eine Sonderumlage beschließen, wenn größere Investitionen anstehen, um die Erhaltungsrücklage nicht zu erschöpfen. Diese Entscheidung obliegt jedoch den Eigentümern selbst, die die finanziellen Bedingungen gemäß den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) abwägen müssen.

Rechtliche Grundlagen und Verantwortlichkeiten

Im Rahmen des WEG sind die Eigentümer verpflichtet, das Gemeinschaftseigentum instand zu halten und die Kosten dafür zu tragen. Über die Sanierungsmaßnahmen müssen Beschlüsse in der Eigentümerversammlung gefasst werden, die auch gerichtlich erzwungen werden können. Ein Beschluss über Sonderumlagen muss klare Regelungen bezüglich des Beschlussgegenstandes, der Gesamthöhe der Umlage und der Verteilung der Beiträge enthalten. Die Finanzierung kann sowohl über Sonderumlagen als auch über Rücklagen erfolgen, wobei staatliche Förderungen eine zusätzliche Unterstützung bieten können.

Die Verantwortung für die Sanierung und die damit verbundenen Kosten ist ein Gemeinschaftsprojekt. Laut Schramm sind die Eigentümer nicht nur für ihre eigenen Wohnungen zuständig, sondern teilen auch die Verantwortung für das Gemeinschaftseigentum. Die gesetzliche Regelung verpflichtet alle Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Mitarbeit und Kostenbeteiligung.

Die Herausforderungen, die mit der Sanierung des Neuhof-Komplexes verbunden sind, verdeutlichen die Komplexität solcher Projekte. Es erfordert sorgfältige Planung, klare Kommunikation und das gemeinsame Handeln aller Eigentümer, um die Sanierungsmaßnahmen erfolgreich abzuschließen und die eigene Wohnsituation zu sichern.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
ln-online.de
Weitere Infos
haufe.de
Mehr dazu
schramm.de

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