
Am Freitag, dem 14. März 2025, führte die Polizeidirektion Ratzeburg in Stormarn, Schleswig-Holstein, eine umfassende Kontrolle zur Durchsetzung des Waffen- und Messerverbots im öffentlichen Personennahverkehr durch. Diese Maßnahme wurde durch Beamte der Bundespolizeiinspektion Kiel unterstützt. Ziel war es, die Sicherheit der Reisenden zu erhöhen und den seit Oktober 2024 bestehenden Regelungen zum Waffengesetz Rechnung zu tragen.
In einem festgelegten Zeitrahmen von 17 bis 21 Uhr wurden insgesamt 350 Personen überprüft. Im Verlauf dieser Kontrollen wurden 25 Messer sichergestellt. Darüber hinaus wurden gegen elf Personen Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, die potentiell mit Geldbußen von bis zu 10.000 Euro geahndet werden können. Auch strafrechtliche Maßnahmen wurden ergriffen: Zwei Personen standen unter Verdacht, gegen das Waffengesetz verstoßen zu haben, da sie Springmesser mitführten.
Maßnahmen zum Jugendschutz und weitere Verstöße
Die Kontrollen hatten zudem Auswirkungen auf den Jugendschutz. Gegen zwölf Jugendliche wurden Maßnahmen ergriffen, da sie Alkohol, Tabak und einen Joint mitführten. Neben diesen Anzeigen stellte die Polizei noch weitere Verstöße fest. So wurden zwei Personen wegen unerlaubten Aufenthalts angezeigt, und eine andere wegen eines Gebietsverstoßes. Diese Ergebnisse spiegeln das zunehmende Bedürfnis nach Sicherheit im öffentlichen Raum wider.
Die Landesregierung Schleswig-Holstein hatte bereits am 23. Dezember 2024 eine Verordnung erlassen, die das Mitführen von Waffen und Messern im öffentlichen Personenverkehr verbietet. Dieses Verbot wurde als Reaktion auf steigende Straftaten mit Waffen, die von 35 im Jahr 2022 auf 58 im Jahr 2023 angestiegen sind, sowie auf tragische Vorfälle wie das Attentat in Solingen und einen Messerangriff in Brokstedt eingeführt. Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack betonte die Risiken, die mit dem Führen von Waffen und Messern verbunden sind.
Umfang der Verordnung
Die neue Verordnung betrifft verschiedene Verkehrsmittel und Orte im Land. Dazu zählen unter anderem:
- Fahrzeuge, Bahnsteige und Bahnhofsgebäude des Schienenpersonennahverkehrs
- Busse des öffentlichen Personennahverkehrs sowie Schienenersatzverkehr
- U-Bahnen der Hamburger Hochbahn
- Fähren der Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel
- Fähren der Stadtwerke Lübeck zwischen Travemünde und Priwall
- Kanalfähren zwischen Kiel-Wik und Kiel-Holtenau
- Lühe-Schulau-Fähren
- Schiffe im Fährverkehr mit Inseln und Halligen
Die Verordnung stellt sicher, dass Kontrollen ohne besonderen Anlass in Abstimmung mit der Bundespolizei durchgeführt werden, um Regelverstöße effektiv zu ahnden. Verstöße können, wie bereits erwähnt, mit hohen Geldbußen belegt werden.
Zusammenfassend zeigt der gegenwärtige Einsatz der Polizei, dass Schleswig-Holstein entschlossen ist, die Sicherheit im öffentlichen Personenverkehr zu erhöhen und den Umgang mit Waffen und Messern rigoros zu überwachen, um ähnlichen Vorfällen in der Zukunft vorzubeugen. Die gesetzgeberischen Maßnahmen, die auf Anpassungen auf Bundesebene beruhen, können dazu beitragen, das Sicherheitsgefühl der Menschen im Land zu stärken. Ein weiterer Schritt in diese Richtung wird die Fortsetzung der Kontrollen sein, die bereits angekündigt wurden.