Stormarn

Tragödie in Trittauer Disco: 21-Jähriger stirbt nach Gewaltschlägen!

In der Nacht zum Sonntag, dem 13. April 2025, kam es in der Großraumdiskothek Fun-Parc in Trittau, im Kreis Stormarn, zu einem tragischen Vorfall, der die Region erschütterte. Ein 21-jähriger Mann aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg starb, nachdem er während einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppen schwer verletzt wurde. Ersthelfer, darunter Sicherheitskräfte und ein interner Sanitäter, leisteten wenige Minuten nach der Tat Hilfe, doch trotz Reanimationsmaßnahmen verstarb das Opfer noch am Einsatzort.

Die Polizei und Rettungskräfte wurden gegen 2 Uhr alarmiert und fanden einen jungen Mann vor, der, laut ersten Obduktionsergebnissen, an Verblutung gestorben war. Zudem wurden fünf weitere Personen bei der Auseinandersetzung leicht verletzt. Die Staatsanwaltschaft Lübeck hat bereits Ermittlungen wegen des Verdachts auf ein Tötungsdelikt eingeleitet, wobei die Mordkommission sich auf die Umstände des Todes konzentriert, insbesondere ob der Mann durch einen spitzen Gegenstand oder ein Messer verletzt wurde.

Reaktionen und Sicherheitsmaßnahmen

Die Betreiber des Fun-Parc äußerten sich auf Instagram zu dem Vorfall und kündigten eine umfassende Überarbeitung ihres Sicherheitskonzepts an. Zukünftig sollen Metalldetektoren bei den Einlasskontrollen eingesetzt werden, zusätzlich wird das Personal aufgestockt und geschult. Auch die geplanten Veranstaltungen am Gründonnerstag (17.4.) und Karfreitag (18.4.) wurden abgesagt. Die Diskothek plant jedoch eine Wiedereröffnung am Samstag (19.4.), begleitet von einer Spendenaktion für die Familie des Verstorbenen.

Während die Ermittlungen auf Hochtouren laufen, sind bereits über 80 Hinweise bei der Polizei eingegangen. Um weitere Informationen zu erhalten, hat die Polizei ein Onlineportal eingerichtet, wo Zeugen gebeten werden, Fotos und Videos von der Tatnacht einzureichen. Zudem wird nach einem flüchtigen Tatverdächtigen gefahndet. Es wurde auch berichtet, dass Partygäste die Rettungsmaßnahmen behindert hätten, was dazu führte, dass 15 Streifenwagen zur Unterstützung angefordert werden mussten. In diesem Zusammenhang wurden mehrere Anzeigen wegen tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gefertigt.

Die Unklarheit bezüglich der Tatwaffe bleibt bestehen; bislang ist nicht bekannt, ob ein Messer oder eine andere Art eines spitzen Gegenstandes verwendet wurde. Diese Unsicherheiten machen die Ermittlungen der Behörden umso komplexer und dringlicher.

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