
Am Freitag, dem 7. Februar 2025, kommt es zu einer Vollsperrung der Autobahn A21 zwischen Bad Oldesloe und Tremsbüttel. Diese Maßnahme ist notwendig, um einen standgefährdeten Baum zu entfernen. Die Sperrung beginnt um 9 Uhr und wird voraussichtlich bis etwa 10:30 Uhr andauern. Während die Fahrbahn in Richtung Kiel nach Abschluss der Fällarbeiten wieder freigegeben wird, bleibt die Richtung Süden nach Bargteheide bis etwa 12 Uhr gesperrt.
Als Umleitungsmaßnahmen wird den Fernverkehrsteilnehmern empfohlen, großräumig über Bad Segeberg, die A20, das Autobahnkreuz Lübeck und die A1 auszuweichen. Die Anschlussstelle Bad Oldesloe-Süd (17) ist derzeit aufgrund von Erneuerungsmaßnahmen gesperrt, weshalb der Verkehr an der Anschlussstelle Bad Oldesloe-Nord (18) abgeleitet wird, wie [ln-online.de] berichtet.
Langfristige Planungen der A21
Die aktuelle Sperrung ist Teil umfangreicherer Baumaßnahmen. Ab 2024 wird die A21 zwischen Bad Oldesloe-Nord und Bad Oldesloe-Süd auf beiden Richtungsfahrbahnen grundlegend erneuert. Diese Maßnahmen sind unerlässlich, da erhebliche Fahrbahnschäden festgestellt wurden. Zudem wird der Straßenaufbau an zukünftige Verkehrsanforderungen angepasst, wie [ahrensburg-portal.de] erläutert.
Die Erneuerung umfasst mehrere Phasen. Vom 6. Mai 2024 bis zum 27. Mai 2024 wird die Baustelle eingerichtet. In dieser Zeit werden Mittelstreifenüberfahrten geöffnet, und der Verkehr wird einstreifig je Fahrtrichtung am Baufeld vorbeigeführt. Von 27. Mai 2024 bis zum 31. Mai 2024 sind nächtliche Vollsperrungen der Richtungsfahrbahn Süden von 18:00 bis 6:00 Uhr geplant.
Zukünftige Verkehrsführung
Ab dem 31. Mai 2024 wird der Verkehr auf die Richtungsfahrbahn Süden verlagert, während die Arbeiten an der Fahrbahn der Richtungsfahrbahn Kiel beginnen. Die Anschlussstelle Bad Oldesloe-Süd (17a) bleibt während dieser Zeit geschlossen, und der Verkehr wird über die Anschlussstelle Bad Oldesloe-Nord (16) umgeleitet. Die Fertigstellung dieses Bauabschnitts ist für Oktober 2024 vorgesehen.
Im Rahmen dieser Baumaßnahmen werden spezifische technische Standards angewendet, wie sie von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) festgelegt sind. Diese Standards regeln, wie technische Angelegenheiten in solchen Projekten geplant und umgesetzt werden. Die FGSV unterscheidet zwischen verbindlichen Grundlagen in Kategorie R 1 und empfehlungsbasierten Informationen in Kategorie R 2, die als Stand der Technik gelten, wie auf [fgsv.de] beschrieben.