
Am 28. Januar 2025 beginnen in Hamburg die Verhandlungen für einen neuen Tarifvertrag für Auszubildende im Bäckerhandwerk. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mahnt ernsthaft, dass ohne Verbesserungen bei den Ausbildungsbedingungen das traditionelle Bäckerhandwerk in seiner Existenz bedroht sein könnte. Rund 10.000 Auszubildende sind bundesweit von dieser Thematik betroffen. Die Gespräche starten um 11:00 Uhr, wobei der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks die Betriebe vertritt und aktiv an einem neuen Tarifvertrag interessiert ist. Der bestehende Tarifvertrag gilt für alle Auszubildenden im Bäckerhandwerk, einschließlich der Berufe Konditor, Systemgastronom und Bürokaufmann, wie n-tv.de berichtet.
Bereits am 19. November 2024 fand die erste Verhandlungsrunde online statt. NGG hat die Forderung nach einer Erhöhung der Ausbildungsvergütung um 200 Euro formuliert. Diese Erhöhung soll dazu beitragen, die Attraktivität der Ausbildungsplätze im Bäckerhandwerk zu steigern und somit dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Details zum neuen Tarifvertrag
Im Rahmen des neuen Tarifvertrags wurde eine Einigung zwischen dem Zentralverband und der NGG erzielt, die eine strukturelle Erhöhung der Ausbildungsvergütungen vorsieht. Ab August 2023, rückblickend auf die intensive und teils kontroverse Verhandlungsführung, wurden die Vergütungen in zwei Stufen angehoben. Die erste Stufe, gültig bis Ende 2024, brachte folgende Änderungen:
Ausbildungsjahr | Vorherige Vergütung | Neue Vergütung | Inflationsausgleichsprämie | Gesammte Vergütung |
---|---|---|---|---|
1. Jahr | 680 € | 860 € | 50 € | 910 € |
2. Jahr | 755 € | 945 € | 50 € | 995 € |
3. Jahr | 885 € | 1.085 € | 50 € | 1.135 € |
Mit Beginn des Jahres 2025 wird der Inflationsausgleich entfallen, wobei stattdessen eine Vergütungserhöhung von 70 Euro brutto für alle Azubis vorgesehen ist. Auch eine monatliche Inflationsausgleichsprämie von 50 Euro wurde eingeführt. Dies soll nicht nur den Lebensstandard der Auszubildenden sichern, sondern auch dem anhaltenden Fachkräftemangel im Bäckerhandwerk entgegenzuwirken.
Zusätzliche Benefits für Auszubildende
Ab dem 1. September 2023 erhalten Auszubildende zudem ein „29-Euro-ÖPNV-Ticket“, das die Bindung der jungen Menschen an die Branche fördern soll. In Bundesländern, die kein solches Ticket anbieten, wird ein Anspruch auf einen Fahrtkostenzuschuss von 29 Euro gewährt. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks hebt hervor, wie wichtig junge Talente für die Zukunft des Bäckerhandwerks sind und es wurde bereits ein Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags gestellt, um eine flächendeckende Regelung zu fördern, wie baeckerhandwerk.de analysiert.
Die anstehenden Verhandlungen sind entscheidend für die Zukunft des Bäckerhandwerks und könnten entscheidende Impulse für die Branche und deren Auszubildende setzen. Nur durch die Sicherstellung attraktiver Ausbildungsbedingungen können die Betriebe langfristig bestehen und sowohl den Nachwuchs als auch die gegenwärtigen Arbeitsplätze sichern.