
Am 5. Februar 2025 laufen in Eutin und den umliegenden Gemeinden die Vorbereitungen für die bevorstehende vorzeitige Bundestagswahl am 23. Februar auf Hochtouren. In den Rathäusern sind bereits die Briefwahlunterlagen eingetroffen und werden nun an die Wahlberechtigten verschickt. Die Bürgermeisterin von Bad Schwartau, Katrin Engeln, berichtet sogar von einer persönlichen Zustellung der Unterlagen.
Die Wahlkabinen im Foyer des Bad Schwartauer Rathauses stehen bereit, um den wahlberechtigten Bürgern den Zugang zu erleichtern. Auch in Ahrensbök sind die Briefwahlunterlagen am Dienstagvormittag eingetroffen. Bürgermeister Andreas Zimmermann kündigte an, dass die Unterlagen zeitnah versendet werden. In Eutin hat das Wahlbüro umgehend geöffnet, nachdem die Unterlagen eingetroffen sind.
Briefwahl in Eutin
Bis zum aktuellen Zeitpunkt haben bereits 2.896 von 14.084 Wahlberechtigten in Eutin einen Antrag auf Briefwahl gestellt. In der Nachbargemeinde Süsel, die gemeinsam mit Eutin verwaltet wird, haben 773 von 4.156 Wahlberechtigten einen solchen Antrag eingereicht. Die Landeswahlleiterin erwartet, dass bis Mittwoch alle Kommunen mit den notwendigen Wahlunterlagen ausgestattet sind. Der Druck der Stimmzettel begann bereits am 30. Januar, wobei der Auftrag an verschiedene Druckereien vergeben wurde.
Die Beantragung der Briefwahl kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, wie zum Beispiel Alter, Mobilität, Urlaub oder schlichtweg Bequemlichkeit. Wahlberechtigte in Eutin können einen Wahlschein bei der Gemeinde beantragen, sei es persönlich oder schriftlich. Telefonische Anträge sind dabei allerdings nicht möglich. Zudem ist für Anträge, die im Auftrag anderer gestellt werden, eine schriftliche Vollmacht erforderlich.
- Wahlschein kann auch formlos per E-Mail an poststelle@eutin.de gesendet werden.
- Postleitzahlen im Wahlbezirk Eutin: 23701, 23691, 23692, 23693, 23694.
Bei der Antragstellung müssen die Wahlunterlagen auf Vollständigkeit geprüft werden. Diese bestehen aus einem Wahlschein, dem amtlichen Stimmzettel, dem Stimmzettelumschlag in Blau, dem Wahlbriefumschlag in Rot sowie einem Merkblatt. Der ausgefüllte Stimmzettel muss in den Stimmzettelumschlag gelegt, dieser geschlossen werden und das Dokument muss zudem mit einer „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ versehen werden.
Sonderöffnungszeiten und Fristen
In Malente wird es Sonderöffnungszeiten für die Briefwahl geben: Am Freitag, den 14. Februar, werden die Bürger von 13 bis 15 Uhr betreut, und am Samstag, den 15. Februar, von 9 bis 12 Uhr. Das Rathaus in Stockelsdorf hat ebenfalls spezielle Öffnungszeiten: am Samstag, den 15. Februar, von 8 bis 12 Uhr und am Freitag, den 21. Februar, von 13 bis 15 Uhr.
Für die Wahlberechtigten ist es entscheidend, dass der Wahlbrief am Wahltag bis 18:00 Uhr bei der Gemeinde Eutin eingegangen ist. Die Unterlagen sollten daher spätestens am dritten Tag vor der Wahl versendet werden. Bei Wahl aus dem Ausland ist zudem auf eine ausreichende Frankierung und rechtzeitigen Versand zu achten.
Die anstehenden Kommunalwahlen und die bevorstehende Bundestagswahl spiegeln die grundlegenden Prinzipien des Wahlrechts in Deutschland wider. Die Wahlrechtsgrundsätze, die auch auf kommunaler Ebene gelten, sorgen für eine faire und gerechte Wahlen, in der alle wahlberechtigten Bürger aktiv teilnehmen können. Laut der Bundeszentrale für politische Bildung müssen alle Wahlberechtigten volljährig sein, wobei in einigen Bundesländern auch 16-Jährige zur Wahl zugelassen werden.
Die bevorstehende Wahl hat nicht nur den Fokus auf die bundespolitischen Entscheidungen, sondern auch auf lokale Themen und die Bedürfnisse der Bürger. Dies wird in den kommenden Wochen zunehmend in den Mittelpunkt rücken.