
Die Suche nach einem neuen Amtsdirektor für das Amt Eidertal hat am 31. Januar 2025 einen wichtigen Wendepunkt erreicht. Der bisherige Amtsdirektor Gunnar Friedrichs wurde am 17. Oktober abgewählt und trat daraufhin im Januar 2024 sein Amt an, obwohl er bereits frühzeitig Probleme in der Zusammenarbeit mit der Verwaltung hatte. Infolge dessen wurde die Stelle nach der Entscheidung des Amtsausschusses neu ausgeschrieben, die endgültigen Bewerbungen mussten bis zum 31. Januar 2025 eingereicht werden und die Anzahl an eingehenden Bewerbungen ist derzeit unbekannt. Laut kn-online.de wurde jedoch bereits ein kommissarischer Amtsdirektor bestimmt: Stefan Bettin, parteiloser Bürgermeister von Flintbek, hat vorübergehend die Leitung übernommen.
Die Umschläge mit den Bewerbungen werden am 3. Februar geöffnet. Um die Bewerbungsstrukturen zu optimieren, plant die Bürgermeisterrunde am 4. Februar, über die eingegangenen Bewerbungen zu informieren. Der Amtsvorsteher Thomas Langmaack betont, dass ausschließlich die Verwaltung über den aktuellen Stand der Bewerbungen informiert sei. Es ist zudem zu beachten, dass Personalangelegenheiten gemäß der Kommunalaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde nichtöffentlich entschieden werden.
Neue Anforderungen an die Bewerber
Die Stellenausschreibung wurde Ende 2024 veröffentlicht und sucht nach einer Person, die das Amt eigenverantwortlich leitet und ein Team von rund 80 Mitarbeitern führt. Langmaack hat bereits Anfragen und Interessenbekundungen erhalten. Die Wahlfindungskommission, bestehend aus zehn Bürgermeistern und zwei Bürgervorsteherinnen, wird sich um die Auswahl kümmern. Erste Gespräche mit den Bewerbern sind für den Februar geplant.
Die gesuchte Person sollte über Engagement, Verantwortungsbewusstsein und Entscheidungsfreude verfügen, sowie Führungskompetenzen mitbringen. Ziel ist es, spätestens am 31. März einen geeigneten Kandidaten oder eine geeignete Kandidatin im Amtsausschuss vorzustellen. Den Bewerbern wird geraten, ihre Unterlagen gemäß den Vorgaben des öffentlichen Dienstes, wie sie unter bewerbungsanschreiben.info beschrieben sind, sorgfältig zu erstellen.
Rechtliche Rahmenbedingungen im Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren für öffentliche Ämter muss rechtlich sorgfältig geplant werden. Ein Anforderungsprofil, das vor dem Auswahlverfahren festgelegt wird, ist für den Arbeitgeber bindend. Abweichungen während des Verfahrens sind rechtlich unzulässig. Dies bedeutet konkret, dass die fachlichen Auswahlkriterien stärker gewichtet werden müssen als die sogenannten „weichen“ Anforderungen. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind im Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes verankert, der besagt, dass jeder Deutsche Zugang zu öffentlichen Ämtern nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung hat.
Ein Beispiel für einen solchen Bewerbungsprozess zeigt, dass die Berücksichtigung aller Anforderungen im Anforderungsprofil für die Gültigkeit des Verfahrens entscheidend ist. Abgelehnte Bewerber haben das Recht, die Entscheidung anzufechten, wenn sie sich benachteiligt fühlen, was unterstreicht, wie wichtig ein transparentes und faires Verfahren ist. Das notwendige Gleicheinrecht gilt auch in diesem Fall und wurde letztlich im Urteil des Bundesarbeitsgerichts bekräftigt, das unter anderem forderte, dass der Arbeitgeber sicherstellen muss, dass die Kriterien des Anforderungsprofils korrekt angewendet werden. Dies wird unter hensche.de näher erläutert.
Für die künftige Amtsleitung ist die Besoldung nach der Kommunalbesoldungsverordnung Schleswig-Holstein festgelegt, wobei der Amtsdirektor in die Besoldungsgruppe B 3 eingestuft wird. Es bleibt abzuwarten, welche Qualifikationen und Erfahrungen der neue Amtsdirektor mitbringt, um den Herausforderungen des Amtes gerecht zu werden und künftig eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Verwaltung zu gewährleisten.