
Am 13. März 2025 führte das Hauptzollamt Kiel eine umfangreiche Kontrolle zur Einhaltung des Mindestlohns in Schleswig-Holstein durch. Diese Aktion wurde von 50 Zöllnerinnen und Zöllnern der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) unterstützt. Ziel war es, Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn aufzudecken und zu ahnden. Im Rahmen der Kontrolle wurden knapp 100 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt.
Die Ergebnisse waren alarmierend: Fünf der befragten Beschäftigten hielten sich illegal in Deutschland auf, und fünf weitere mussten ohne gültige Arbeitserlaubnis feststellen, dass sie für ihre Beschäftigung nicht regelkonform angemeldet waren. In mehreren Fällen wurden diverse Ordnungswidrigkeiten dokumentiert, vor allem bezüglich der erforderlichen Sofortmeldungen, die Arbeitgeber seit 2009 gesetzlich dazu verpflichten, Krankenkassen bei Beginn einer versicherungspflichtigen Beschäftigung zu informieren. Diese Kontrollen fanden in Kiel, Lübeck sowie in den Kreisen Plön, Rendsburg-Eckernförde, Ostholstein und Herzogtum-Lauenburg statt.
Schwerpunktprüfung zur Bekämpfung von Schwarzarbeit
Insgesamt gingen die Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Schleswig-Holstein im Einklang mit einer bundesweiten Schwerpunktprüfung des Zolls weiter, die erneut die Einhaltung des Mindestlohns ins Visier nahm. Am bundesweiten Einsatz waren über 3.000 Beschäftigte des Zolls beteiligt. Diese Prüfungen beinhalten nicht nur Befragungen von Arbeitnehmern, sondern auch einen umfassenden Abgleich und die Analyse von Lohn- und Finanzbuchhaltungsunterlagen der betroffenen Firmen. Aussagen der befragten Arbeitnehmer sind dabei entscheidend.
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beträgt seit dem 1. Januar 2025 12,82 Euro brutto pro Stunde. Vereinbarungen, die diesen Betrag unterschreiten, sind unwirksam und werden entsprechend geahndet. Es ist anzumerken, dass in bestimmten Branchen, wie etwa der Pflege, der Gebäudereinigung und dem Dachdeckerhandwerk, eigene Mindestlöhne gelten, die über dem allgemeinen Mindestlohn liegen.
Hintergrund und Auswirkungen
Die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland fand am 1. Januar 2015 statt. Ursprünglich betrug der Mindestlohn 8,50 Euro pro Stunde und wurde seitdem schrittweise angepasst. Die öffentliche Diskussion und wissenschaftliche Forschung haben sich in der Regel auf die Auswirkungen auf Beschäftigung und Löhne konzentriert, während belastbare Informationen zur Verbindung zwischen Mindestlohn und Schwarzarbeit weitgehend fehlen. Eine aktuelle Studie hat gezeigt, dass spezielle Branchen stärker von Schwarzarbeit betroffen sind und dass häufig andere Strukturmerkmale sowie Motivlagen der Beteiligten eine größere Rolle spielen als der Mindestlohn selbst.
Die aktuellen Prüfungen durch den Zoll stellen einen wichtigen Schritt dar, um die Einhaltung der Mindestlohnbestimmungen zu garantieren. Zudem zielen sie darauf ab, die Dunkelziffer von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zu senken. Laut Angaben der FKS werden die Resultate der Kontrollen in den nächsten Tagen umfassend ausgewertet, was für die betroffenen Unternehmen weitreichende Konsequenzen haben könnte. Die Zusammenarbeit des Zolls mit anderen Behörden, wie der Rentenversicherung, wird als unverzichtbar erachtet, um die Bekämpfung von Schwarzarbeit weiter zu intensivieren.
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass der Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung heutzutage nicht nur eine Frage der Wirtschaftlichkeit, sondern auch eine gesellschaftliche Herausforderung darstellt. Die Maßnahmen und Kontrollen des Zolls sind daher von erheblicher Bedeutung, um faire Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten zu gewährleisten und die rechtlichen Rahmenbedingungen durchzusetzen.
Für weitere Informationen zu den Kontrollen und deren Ergebnissen lesen Sie die Berichte von kn-online, zoll.de und bmas.de.